Der EuGH verlangt, dass Polen im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen akzeptieren muss. Das Verfassungsgericht in Warschau sieht das anders.

La inscripción de estas parejas en los registros civiles polacos había comenzado a admitirse recientemente tras años de vacío legal.

Laut einem EuGH-Urteil müssen EU-Staaten gleichgeschlechtliche Ehen aus anderen Mitgliedsländern anerkennen. In Polen verhindert dies nun das Verfassungsgericht.