Der EuGH verlangt, dass Polen im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen akzeptieren muss. Das Verfassungsgericht in Warschau sieht das anders.

Monika Tichy und Nora trugen Brautkleider vor dem Gericht in Warschau – Aktion für die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen in Polen

Mikolaj Janeczek/imago

kna | Polens umstrittenes Verfassungsgericht stellt sich gegen eine Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen durch den polnischen Staat. Das Gericht erklärte am Dienstag, das nationale Rechtssystem kenne keine Ehe zwischen zwei Männern oder zwei Frauen. Daher sei es unzulässig, eine im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe nach polnischem Recht als Ehe einzutragen.

Das Verfassungsgericht erklärte zugleich auf Antrag von Abgeordneten der konservativen Opposition eine Verordnung des Ministers für Digitalisierung, Krzysztof Gawkowski, für unvereinbar mit dem polnischen Grundgesetz. Mit ihr wollte die Regierung zum 23. August neue Formulare für Standesämter einführen, mit denen auch schwule und lesbische Paare, die im Ausland geheiratet haben, ins polnische Eheregister aufgenommen werden können.