Drei Richter erklären eine Heirat im Ausland für ungültig. Doch die Regierung setzt sich über das Urteil hinweg. Das Gericht sei illegal.

Marsch der LGBTQI+-Community für gleiche Rechte aller am 13. Juni 2026 in Warschau

Kacper Pempel/reuters

Drei Richter am polnischen Verfassungsgericht haben geurteilt, dass im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen in Polen verfassungswidrig und damit illegal sein. Das Urteil richtet sich ausdrücklich gegen die Mai-Verordnung des Digitalisierungsministers Krzysztof Gawkowski, die genau das ermöglichen sollte.

Mit der „Transkriptions“-Verordnung wollte Gawkowski ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in polnisches Recht überführen: Auch wenn es in Polen gleichgeschlechtlichen Paaren nach wie vor nicht möglich ist, standesamtlich zu heiraten, sollen ihre im Ausland geschlossene Ehen anerkannt und ins polnische Eheregister „transkribiert“ werden können.