Die Abschiebung afghanischer Staatsangehöriger in ihre Heimat war bisher nur für Straftäter und Gefährder möglich. Der Bund hat die Einschränkung aufgehoben. Macht Brandenburg davon Gebrauch?

Bislang werden nur Gefährder und Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Das werde sich nach entsprechenden Vorgaben des Bundes nun ändern, so Hessens Innenminister Poseck.

Hessen weist auf neue Vorgaben der Bundespolizei hin: Es seien „künftig regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan möglich“, sagt Landesinnenminister Poseck.