Künftig dürfen auch ausreisepflichtige Staatsangehörige ohne Vorstrafen nach Afghanistan abgeschoben werden. Das Bundesinnenministerium hob entsprechende Hürden auf.
Quelle: DIE ZEIT,
dpa,
jtr
22. Juli 2026, 23:52 Uhr
Künftig dürfen auch ausreisepflichtige Staatsangehörige ohne Vorstrafen nach Afghanistan abgeschoben werden. Das Bundesinnenministerium hob entsprechende Hürden auf.
Künftig dürfen auch ausreisepflichtige Staatsangehörige ohne Vorstrafen nach Afghanistan abgeschoben werden. Das Bundesinnenministerium hob entsprechende Hürden auf.
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22. Juli 2026, 23:52 Uhr

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