Bestechlichkeit konnte Andreas R., ehemals ranghöchster Polizist in Baden-Württemberg, nicht nachgewiesen werden.

Zum zweiten Mal stand der ehemals ranghöchste Polizist des Landes in den letzten Wochen vor Gericht. Jetzt endete der Prozess.

Zum zweiten Mal stand der ehemals ranghöchste Polizist des Landes in den letzten Wochen vor Gericht. Warum es zum zweiten Freispruch kam - und wie es jetzt weitergeht.