Freispruch für ehemaligen Polizeichef: Sex gewünscht, aber nicht zur Bedingung gemacht
Der vormals höchste Polizeibeamte Baden-Württembergs war wegen Bestechlichkeit angeklagt. Trotz Freispruchs droht ihm ein Disziplinarverfahren.
Der vom Dienst suspendierte Inspekteur der Polizei steht erneut vor Gericht
Marijan Murat/dpa
Und schon wieder ein Freispruch für Andreas R. Der ehemals höchste Polizeibeamte Baden-Württembergs hat nach Überzeugung des Landgerichts Stuttgart eine Polizeibeamtin nicht dazu eingeladen, ihn mit Sex zu bestechen. Zumindest sei ihm das mit den vorliegenden Beweisen nicht nachzuweisen, urteilte das Landgericht Stuttgart am Montag nach fünf Prozesstagen. Das Gericht entschied, der vorliegende Audiomitschnitt eines Skype-Gesprächs sei als einziger Beweis nicht aussagekräftig genug. Unter dem Strich müsse man zweideutige Aussagen zu Gunsten des Angeklagten interpretieren.













