Stuttgart (dpa/lsw) - Der zweite Prozess gegen den ehemals ranghöchsten Polizisten des Landes geht am Montag zu Ende. Die Kammer des Stuttgarter Landgerichts will dann nach fünf Verhandlungstagen ihr Urteil in dem Verfahren verkünden. Der vom Dienst suspendierte Inspekteur steht wegen Bestechlichkeit vor Gericht. Der Mann soll nach Ansicht der Anklage einer Hauptkommissarin in einem Telefonat angeboten haben, sie beim Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst zu fördern, wenn sie sich auf eine sexuelle Beziehung mit ihm einlasse.In einem ersten Prozess war ihm zur Last gelegt worden, dieselbe junge Kommissarin bei einem Kneipenbesuch vor fast fünf Jahren sexuell bedrängt zu haben. Der Inspekteur war aber im Juli 2023 vom Landgericht Stuttgart freigesprochen worden. Der Freispruch ist rechtskräftig.Zentrales Beweisstück darf nicht verwendet werdenBeobachter rechnen damit, dass der ehemalige Inspekteur auch im zweiten Verfahren freigesprochen werden könnte. Denn das im Zentrum des Verfahrens stehende, heimlich mitgeschnittene Skype-Telefonat zwischen dem Mann und der Kommissarin darf nach Auffassung der Kammer nicht gegen den Angeklagten verwendet werden. Zudem sagte die Vorsitzende Richterin, die Kammer könne „keine für eine Verurteilung hinreichend konkrete und in Aussicht gestellte Dienstpflichtverletzung erkennen“. Das Gespräch tauge nicht zum Nachweis der angeklagten Tat. Dabei handelt es sich auch nach Auffassung der Kammer um das wichtigste Beweismittel in dem Verfahren. Die zentrale Zeugin, mit der der angeklagte Inspekteur das Telefonat geführt hatte, will nicht aussagen. Mit dem Video hatte die Staatsanwaltschaft die Bestechlichkeit begründet, während die Verteidigung in dem Mitschnitt eine Straftat sieht. Aus ihrer Sicht war der Mitschnitt von der Beamtin nicht spontan erstellt, sondern geplant. Sie hatte zudem Zweifel an der Echtheit des Mitschnitts geäußert.Affäre hatte politische Krise des Innenministers ausgelöstDie Affäre rund um den Polizeiinspekteur zog politisch weite Kreise. So wurde im Stuttgarter Landtag ein Untersuchungsausschuss eingesetzt. Das Gremium befasste sich mit sexueller Belästigung und der Beförderungspraxis bei der Polizei und der Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch den damaligen Innenminister Thomas Strobl (CDU). Es ging auch darum, wie der Inspekteur auf seinen Posten kam und Spitzenstellen bei der Polizei grundsätzlich besetzt werden.Strobl schaffte im Kontext des Falls das Amt des Inspekteurs ab. Formaljuristisch ist der Angeklagte aber laut Innenministerium immer noch Inspekteur. Er ist demnach weiterhin Beamter und bezieht auch noch einen Teil seines Gehalts. Das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren gegen den suspendierten Inspekteur läuft weiter - es wird nicht abgeschlossen, solange strafrechtliche Verfahren gegen ihn laufen.Bis das Disziplinarverfahren weitergeführt wird, könnte es trotz des erwarteten Urteils noch etwas dauern. Legt eine der am Prozess beteiligten Seiten Rechtsmittel ein, müsste der Bundesgerichtshof das Stuttgarter Urteil erst noch prüfen, bevor es rechtskräftig wird.© dpa-infocom, dpa:260703-930-325693/1