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Wegner fordert schärferes Versammlungsrecht für Berlin

Berlin (dpa/bb) - Berlins CDU-Landeschef und Spitzenkandidat Kai Wegner spricht sich für die Verschärfung des Versammlungsrechts in der Hauptstadt aus. „Eine Versammlungsfreiheit, die islamistische oder antisemitische Hetze und Scheinhinrichtungen auf unseren Straßen schützt, ist keine Errungenschaft, sondern ein Fehler im Gesetz von SPD, Grünen und Linken aus dem Jahr 2021“, sagte Wegner der Deutschen Presse-Agentur. „Wer "Tod den Ungläubigen" skandiert oder Gewalt verherrlicht, kann sich nicht auf ein Grundrecht berufen - er missbraucht es.“Wegner nahm damit Bezug auf eine Demonstration anlässlich des schiitischen Trauerfestes Aschura, die am Wochenende für Aufregung gesorgt hatte. Die Versammlung war mit dem Titel „Aschura-Marsch“ für Solidarität gegenüber allen unterdrückten Menschen weltweit angekündigt.Nach Angaben der Polizei wurden dabei am Samstag bei Temperaturen bis zu 40 Grad Celsius Kinder in eine szenische Darstellung der historischen Verschleppung von Frauen und Kindern eingebunden. Die Kinder seien dabei aneinander zusammengebunden gewesen. Wegner will den Gesetzestext ergänzen Der Polizeiführer habe die Darstellung in einem Gespräch mit der Versammlungsleitung unverzüglich untersagt, das Theaterstück sei dann beendet worden. Das Jüdische Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus (JFDA) bezeichnete die Demonstration als islamistisch, Teilnehmer hätten sich zu Ikonen des islamischen Terrorismus bekannt. „Die Versammlungsbehörde braucht wieder das Instrument der "öffentlichen Ordnung" im Versammlungsrecht“, sagte Wegner, „um solche Kundgebungen im Vorfeld durch Auflagen zu erschweren und im Zweifel zu untersagen, statt mühsam Beweise für Strafverfahren zu sammeln.“ Wer das verweigere, nehme in Kauf, dass sich extremistische Parolen in Berlin ungehindert ausbreiteten. „Auch unter Kindern.“Die beiden Regierungsparteien CDU und SPD hatten ursprünglich vor, das Berliner Versammlungsrecht, das die rot-grün-rote Regierung 2021 verabschiedet hatte, zu überarbeiten. Dabei war vorgesehen gewesen, den Begriff der öffentlichen Ordnung wieder ins Gesetz einzufügen. CDU und SPD können sich nicht einigenDie Diskussionen darüber blieben allerdings stecken, beide Parteien konnten sich nicht einigen. Die SPD kündigte an, vor der Abgeordnetenhauswahl im September werde es dazu keine Entscheidung mehr geben. Wegners mehrfaches Drängen auf eine entsprechende Lösung blieb ohne Konsequenzen. Das Thema ist seit langem umstritten. Anfang Mai hatte Professor Hartmut Aden von der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) im Innenausschuss ausdrücklich davon abgeraten, den Begriff der öffentlichen Ordnung wieder zu ergänzen. Der Senat hatte die HWR mit einer Evaluierung des Gesetzes beauftragt.© dpa-infocom, dpa:260701-930-313307/1

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