Ein Gericht verurteilt Tierschützer, weil sie illegal beschaffte Bilder über erlaubte, aber umstrittene Praktiken im Schlachthof öffentlich gemacht haben. Ist das gerecht?

Tierschützer drangen in einen Schlachthof ein und filmten eine umstrittene Betäubungsmethode. Nun müssen die Aktivisten für den entstandenen Schaden aufkommen.

Das Oberlandesgericht Oldenburg urteilt, dass Tierschützer*innen für Aufnahmen einer Betäubung von Schweinen Schadenersatz zahlen müssen.