Polens Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze zu Belarus ist rechtswidrig. Sie wird auch nicht durch die neue Regelung gedeckt.

Die polnische Regierung hat eine Ausnahme vom EU-Migrationspakt ausgehandelt. Damit ist das Land nach eigenen Angaben von der Umverteilung von Flüchtlingen ausgenommen.

Zwei Jahre wurde verhandelt, nun hat die EU ihr Abkommen zur Migration an „polnische Gegebenheiten“ angepasst. Begründet wird die Ausnahmeregelung mit der Last, die das Land an…

Polens Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze zu Belarus ist rechtswidrig. Sie wird auch nicht durch die neue Regelung gedeckt.