Ein Gericht sieht Anzeichen dafür, dass der Verein »Jüdische Stimme« Angriffe der Terrormiliz Hamas gutheißt. Die Einstufung des Vereins als extremistisch sei rechtens.

Ein Gericht sieht Anzeichen dafür, dass der Verein »Jüdische Stimme« Angriffe der Terrormiliz Hamas gutheißt. Die Einstufung des Vereins als extremistisch sei rechtens.

Der Verfassungsschutz darf den Verein „Jüdische Stimme“ vorläufig als gesichert extremistisch einstufen. Das Verwaltungsgericht Berlin untersagte dies, doch das Gericht in Köln…