Ärzte haften nicht persönlich für Corona-Impfschäden, so der Bundesgerichtshof. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat wichtige Entscheidungen zu Pandemie-Fällen getroffen.

Nach einer Corona-Impfung fordert ein Patient von seiner Ärztin 800.000 Euro Schmerzensgeld. Der Bundesgerichtshof schaut sich nun den Fall an - und will die Haftungsfrage klären.

Für Gesundheitsschäden wegen einer fehlerhaften Corona-Schutzimpfung haftet laut Bundesgerichtshof der Staat. Und weist die Klage gegen eine Ärztin ab.