Ärzte haften nicht persönlich für Corona-Impfschäden, so der Bundesgerichtshof. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat wichtige Entscheidungen zu Pandemie-Fällen getroffen.

Für Gesundheitsschäden wegen einer fehlerhaften Corona-Schutzimpfung haftet laut Bundesgerichtshof der Staat. Und weist die Klage gegen eine Ärztin ab.

Ärzte haften nicht persönlich für Corona-Impfschäden, so der Bundesgerichtshof. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat wichtige Entscheidungen zu Pandemie-Fällen getroffen.