Die Pandemie liegt nun schon ein paar Jahre zurück, aber die juristischen Streitfragen jener Zeit werden erst nach und nach aufgearbeitet, der Weg durch die Gerichtsinstanzen ist lang. An diesem Donnerstag hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über ein seinerzeit besonders kontroverses Thema entschieden: die Corona-Schutzimpfung. Zu klären war, wer eigentlich haftet, wenn Betroffene wegen eines Fehlers bei der Impfung Gesundheitsschäden erleiden. Diese Frage ist nun verbindlich beantwortet: Schadensersatzansprüche richten sich gegen den Staat, nicht gegen niedergelassene Ärzte.
Geklagt hatte ein Mann, der im Jahr 2021 dreimal geimpft worden war. Der erste und zweite Durchgang waren ohne Folgen geblieben, aber etwa drei Wochen nach der sogenannten Booster-Impfung im Dezember wurde bei ihm eine Herzerkrankung diagnostiziert. Seither, so hat er im Prozess vorgebracht, seien seine kognitiven Fähigkeiten beeinträchtigt, er könne seinen Beruf nicht mehr ausüben und sei zudem psychisch angeschlagen. All dies führt er auf die Impfung zurück – bewiesen ist dies freilich noch nicht. Er fordert Schmerzensgeld in Höhe von 800 000 Euro sowie den Ersatz weiterer Schäden.
Ärzte seien in diesem Fall als „Erfüllungsgehilfen“ des Staates zu betrachten






