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Ärzte haften nicht persönlich für Corona-Impfschäden, so der Bundesgerichtshof. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat wichtige Entscheidungen zu Pandemie-Fällen getroffen.
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Ärzte haften nicht persönlich für Corona-Impfschäden, so der Bundesgerichtshof. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat wichtige Entscheidungen zu Pandemie-Fällen getroffen.

Für Gesundheitsschäden wegen einer fehlerhaften Corona-Schutzimpfung haftet laut Bundesgerichtshof der Staat. Und weist die Klage…

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