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Ärzte haften nicht persönlich für Corona-Impfschäden, so der Bundesgerichtshof. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat wichtige Entscheidungen zu Pandemie-Fällen getroffen.
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Ärzte haften nicht persönlich für Corona-Impfschäden, so der Bundesgerichtshof. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat wichtige Entscheidungen zu Pandemie-Fällen getroffen.

Für Gesundheitsschäden wegen einer fehlerhaften Corona-Schutzimpfung haftet laut Bundesgerichtshof der Staat. Und weist die Klage…

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Der Bundesgerichtshof verhandelt über eine Klage gegen Astra-Zeneca. Die Klägerin verweist auf einen Hörsturz und verlangt…

Kurz nach einer Coronaimpfung ertaubte Pia Aksoy auf dem rechten Ohr. Sie ist überzeugt, dass das mit dem Impfstoff von…

Es ist richtig, dass Mediziner sich nicht vor der Verantwortung drücken. Die Regeln zur Triage während Corona sind nichtig. Und…