Nach einer Corona-Impfung fordert ein Patient von seiner Ärztin 800.000 Euro Schmerzensgeld. Der Bundesgerichtshof schaut sich nun den Fall an - und will die Haftungsfrage klären.

Nach einer Corona-Impfung fordert ein Patient von seiner Ärztin 800.000 Euro Schmerzensgeld. Der Bundesgerichtshof schaut sich nun den Fall an - und will die Haftungsfrage klären.

Für Gesundheitsschäden wegen einer fehlerhaften Corona-Schutzimpfung haftet laut Bundesgerichtshof der Staat. Und weist die Klage gegen eine Ärztin ab.

Einem Mann wird 2021 nach einer Corona-Impfung eine Herzerkrankung diagnostiziert. Er verklagt seine Ärztin, der Fall geht bis nach Karlsruhe. Nun ist eine Entscheidung gefallen.

Ärzte haften nicht persönlich für Corona-Impfschäden, so der Bundesgerichtshof. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat wichtige Entscheidungen zu Pandemie-Fällen getroffen.