Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob einem Pensionär die Bezüge gestrichen werden dürfen, weil er zwei Menschen umgebracht hat. Klare Sache? Keineswegs.

Als „Höhlen-Mörder“ von Teneriffa machte ein Frührentner aus Sachsen-Anhalt Schlagzeilen. In Spanien wurde er zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Jetzt geht es um sein Ruhegeld.

Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob einem Pensionär die Bezüge gestrichen werden dürfen, weil er zwei Menschen umgebracht hat. Klare Sache? Keineswegs.

Dass ein in Spanien verurteilter Doppelmörder eine Beamtenpension bezieht, ist ein bizarrer Einzelfall. Repariert werden sollte das trotzdem