Leipzig (dpa) - Ist ein Mord ein Dienstvergehen und rechtfertigt die Aberkennung des Ruhegeldes eines Frührentners? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Im konkreten Fall geht es um den sogenannten „Höhlen-Mörder“ von Teneriffa. Der Frührentner aus Sachsen-Anhalt war wegen der Morde an seiner getrennt von ihm lebenden Ehefrau und seines zehn Jahre alten Sohnes in Spanien zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Daraufhin hatte die Bundesagentur für Arbeit eine auf die Aberkennung des Ruhegehalts gerichtete Disziplinarklage erhoben, war damit aber in zwei Instanzen gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatte die Klage als unbegründet zurückgewiesen.

Nach geltendem Recht unterliege ein Ruhestandsbeamter nur noch eingeschränkten Dienstpflichten, insbesondere dürfe er sich nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betätigen, hieß es in der Begründung. Die aus privaten Motiven und ohne politischen Bezug begangene Straftat begründe daher, ungeachtet ihrer generellen Verwerflichkeit, kein spezifisches Dienstvergehen. Nun beschäftigen sich die höchsten deutschen Verwaltungsrichter mit dem Fall. Mit einer Entscheidung wird noch am heutigen Donnerstag gerechnet.