Beamte müssen zum Wohle der Allgemeinheit wirken, so steht es im Gesetz, als treue Diener ihres Staates. Dass dies mehr ist als nur ein Job, davon zeugt die lebenslange Pension. Auch im Ruhestand bleibt man Beamter, wenigstens ein bisschen – und muss sich an ein paar Regeln halten. Wer aus dem Ruder läuft, kann seine Pension verspielen. Und wer einen Mord begeht, ohnehin. Oder?

Der Mann aus Halle in Sachsen-Anhalt hatte es bis zum Verwaltungsamtmann gebracht, als er noch in Diensten der Bundesagentur für Arbeit war, als Beamter auf Lebenszeit. 2011 wurde er, da dauerhaft erkrankt, in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, ein Pensionär mit gerade mal 35 Jahren.

Das Bundesverwaltungsgericht hat gerade über eine Klage der Bundesrepublik Deutschland verhandelt, die einem Doppelmörder die Pension streichen will. Warum soll der Staat dem Beamten, der Treue zur Verfassung und damit zum Grundrecht auf Leben geschworen hat, den Ruhestand finanzieren? Allerdings haben sich bereits zwei Gerichte quergestellt. Der verurteilte Straftäter durfte weiterhin sein Ruhegeld kassieren, er hat von einer Lücke im sonst so dicht geflochtenen Beamtenrecht profitiert. Am Donnerstagabend hat das Bundesverwaltungsgericht dies nun bestätigt: Der Mörder bleibt pensionsberechtigt.