Bei der Verbrecherjagd dürfen Ermittler seit 2017 auch Handys und Computer von Verdächtigen mit Späh-Software infiltrieren und so Daten erheben. Das Bundesverfassungsgericht setzt dem nun Grenzen.

Zur Aufklärung von Straftaten dürfen Ermittler teils verschlüsselte Nachrichten mitlesen und heimlich Handys durchsuchen. Das Bundesverfassungsgericht setzt dafür nun neue Grenzen.

Wie weit darf die Polizei bei der Telekommunikationsüberwachung gehen? Das Bundesverfassungsgericht setzt Grenzen - bestätigt aber präventive Regelungen im NRW-Polizeigesetz.