Die Polizei darf weiter auf eine umstrittene Spähtechnik setzen, um bestimmte schwere Straftaten aufzuklären oder sie präventiv abzuwehren. Das hat am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht entschieden. In zwei Beschlüssen billigte das Gericht den Einsatz sogenannter Staatstrojaner – und zwar einmal präventiv zur Terrorabwehr nach dem nordrhein-westfälischen Polizeigesetz sowie einmal als Mittel der Verbrechensaufklärung nach der bundesweit geltenden Strafprozessordnung.