Nach Bekanntwerden erster Details aus den Ermittlungen gegen den Berliner SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach hat dieser die Anschuldigungen als unzutreffend zurückgewiesen. »Ich weise sie nachdrücklich zurück«, teilte Krach am späten Donnerstagabend mit. »Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Unbegründetheit der Vorwürfe das Ergebnis der Prüfung der Ermittlungsbehörden sein wird.«

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte zuvor öffentlich gemacht, weshalb sie gegen Krach ermittelt. Demnach geht es um den Anfangsverdacht der Vorteilsannahme in zwei Fällen. Zudem ermittelt die Behörde wegen eines Anfangsverdachts auf wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen in Tateinheit mit der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und der Verletzung der Geheimhaltungspflicht.Krach erklärte daraufhin: »Die Staatsanwaltschaft Hannover hat meinem Anwalt mitgeteilt, dass dort nur ein mich betreffendes Ermittlungsverfahren geführt wird.« Darin gehe es um zwei Fragen: zum einen um eine Spende eines Unternehmers an den SPD-Landesverband Berlin, »die bei zwei Gelegenheiten im Zusammenhang mit einem behördlichen Verfahren von mir gefordert worden sein soll. Zum anderen geht es um eine behauptete unzulässige Weitergabe eines Bieterangebotes als Geschäftsgeheimnis im Zusammenhang mit einem Bieterverfahren für eine Immobilie.« Hierzu erkläre er nochmals, »dass diese Vorwürfe gegen mich unbegründet sind«.