Stand: 11.09.2026 08:33 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Vorwürfe gegen den Berliner SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach konkretisiert. Der beurlaubte Regionspräsident wies diese erneut zurück.
Laut den Ermittlern geht es unter anderem um einen Anfangsverdacht auf Vorteilsannahme in zwei Fällen. Das sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Donnerstag. In einem weiteren Fall gehe es um wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen in Tateinheit mit der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und der Verletzung der Geheimhaltungspflicht nach dem Gesetz zu Gesellschaften mit beschränkter Haftung, so die Staatsanwaltschaft Hannover. Ermittelt werde seit dem 3. September. Die Taten sollen sich während Krachs Zeit als Regionspräsident der Region Hannover zugetragen haben. Krach ist von diesem Amt seit Ende März beurlaubt - wegen seiner Rolle als Spitzenkandidat der Berliner SPD für die Wahl am 20. September. Zunächst hatten "Tagesspiegel" und "Berliner Morgenpost" berichtet.
Berliner SPD-Spitzenkandidat
Ermittlungen gegen Krach in drei Fällen










