Weder neu noch originell noch der Sache dienlich: die Ideen zum Umgang mit der AfD. Seit Jahren wird die Partei beobachtet und geprüft, geprüft und beobachtet. Beileibe nicht nur von den Verfassungsschutzämtern. Sondern von den Medien, den anderen Parteien, zahlreichen Organisationen, auch aus dem Ausland. Von der Zivilgesellschaft, wenn man so will. Und übrigens auch von der Justiz, in Strafverfahren gegen Mitglieder oder anderen Rechtsstreitigkeiten über die Partei.Nun kann man auch noch einmal prüfen und beobachten. Nichts gegen einen neuen Arbeitskreis, auch wenn man schon alles weiß. Hendrik Wüst fand seine Idee so gut und neu, dass er gleich betonte, das habe noch kein „CDU-Mensch“ vor ihm vorgeschlagen. Dabei fehlte auch das ebenfalls uralte Argument nicht, ein Verbotsantrag komme nur in Betracht, wenn man ganz sicher sein könne, dass er Erfolg hat. Welcher Mensch, der in einem Rechtsstaat mit unabhängigen Gerichten lebt, kann das ernst nehmen? Dann prüft halt bis in alle Ewigkeit.Was ist jetzt eigentlich neu?Wer davon überzeugt ist, dass die AfD, um es mit den Worten des Grundgesetzes zu sagen, nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, wer also meint, dass die Partei verfassungswidrig ist – der muss sich weiter fragen: Kann ich das gut begründen? Nehme ich die Hürden? Und: Was wären die Folgen eines Verbots?Angesichts der ungeheuren Datenmengen, die über die AfD schon zusammengetragen und ausgewertet wurden, könnte man zunächst fragen: Was ist jetzt eigentlich neu? Neu ist, dass die AfD einen großen Wahlerfolg errungen hat. Das aber ist nun gerade kein Verbotsgrund. Es ist auch kein Persilschein. Aber wem nach einem klaren Wahlsieg nicht mehr einfällt, als wieder ein Verbotsverfahren ins Spiel zu bringen, der bringt Wählerverachtung zum Ausdruck – und muss sich selbst nach seinem Demokratieverständnis fragen lassen.Für jeden Demokraten muss es heißen: den Wahlsieg anerkennen, streng auf die Regeln achten, weiter auf der Hut sein. Erst recht, wenn die AfD regieren sollte. Oder ist es dann nicht zu spät? Mitnichten, der freiheitliche Rechtsstaat verfügt über zahlreiche Instrumente, um Rechtsbrecher in die Schranken zu weisen.Was, wenn Gerichtsentscheidungen ignoriert werden?Schon innerhalb von Tagen würde eine AfD-Regierung in Eilverfahren vor Gericht gestoppt werden, sollte sie etwa versuchen, nicht nur politische Beamte auszutauschen (was nicht unüblich wäre), sondern Berufsbeamte abzusägen, sollte sie Klinikpersonal mit Migrationshintergrund vertragswidrig hinauszuwerfen, sollte sie gar Menschen aufgrund ihres Äußeren willkürlich verhaften lassen.Die Frage ist außerdem, ob sich Beamte für so etwas hergeben werden. Staatsdiener sind keiner Partei verpflichtet, unabhängig von ihrer Mehrheit, sondern Recht und Gesetz. Man kann sich freilich Szenarien ausmalen, in denen Entscheidungen, auch von Bundesgerichten, auch des Bundesverfassungsgerichts, aus Prinzip nicht durchgesetzt werden.Sollte eine AfD-Regierung nur den eigenen Regeln folgen wollen und wider Landesverfassung, Grundgesetz und Gerichtsentscheidungen handeln, ist auch an den im Grundgesetz vorgesehenen Bundeszwang zu denken. Dass er bisher in der Staatspraxis keine Rolle spielte, liegt daran, dass es bisher zur DNA aller Parteien, die Landesregierungen stellten, gehörte, sich der Bundestreue selbstverständlich verpflichtet zu sehen.Eine Mehrheit darf nicht allesDas muss nicht in Stein gemeißelt sein. Genau deshalb schufen die Väter und Mütter des Grundgesetzes als Antwort auf den totalitären, zentralistischen NS-Staat und zugleich in deutscher Tradition einen echten Bundesstaat. Der so gern belächelte deutsche Föderalismus ist nämlich auch eine Form der Gewaltenteilung.Sollte sich also etwa Sachsen-Anhalt zum Prototypen eines grundgesetzfeindlichen Gebildes entwickeln, das auf den demokratischen Bundesstaat pfeift, so würde es gegebenenfalls mit Zwang auf den rechten Weg zurückgebracht. Das wäre demokratisch und rechtsstaatlich; so geschieht es mit jedem Rechtsbrecher, in diesem Fall wäre der Rechtsbrecher eine Regierung, getragen von einer Mehrheit im Landtag.Auch das ist eine weitere Lehre aus der NS-Zeit: Eine Mehrheit darf nicht alles. Andernfalls müsste man ja das Grauen auch der damaligen Gewaltherrschaft, die zumindest nicht undemokratisch an die Macht kam und zeitweise von einer breiten Mehrheit getragen wurde, für legitim halten.Deshalb kennt auch das Grundgesetz keine „Obergrenze“ für ein Parteiverbot. Eine Partei ist vor dem Gesetz nie zu groß, um verboten zu werden. In der Praxis braucht man freilich den Willen und die nötigen Mehrheiten, Ermessen und Gespür für Aufwand und möglichen Nutzen. Kommt man zu der Einschätzung, dass solch ein Verfahren Verfassungsfeindschaft und Unruhe eher befördert, sollte man es lassen.Verbote sind einem freiheitlichen Staat natürlich nicht fremd: schon weil Freiheit ihre Grenze in der Freiheit des anderen findet. Sie sollten aber erst als letztes Mittel in Erwägung gezogen werden.Jetzt kommt es auf das Verhalten der AfD an. Und auf treffende Reaktionen. Sollte die Partei an der Macht (weiter) auf Vaterlandsverrat setzen und mit Gewalt spielen, wird eine freie Auseinandersetzung schwierig. Spione, Aufrührer und Terroristenfreunde gehören nämlich hinter Gitter.