Berlin bekommt erstmals ein Bibliotheksgesetz. Doch zentrale Vorgaben stehen unter Haushaltsvorbehalt, vom ursprünglichen Anspruch ist zu wenig geblieben.

In der Stadtbibliothek in Berlin-Wedding

Berlinfoto/imago

Berlin bekommt nach jahrelangem Ringen ein Bibliotheksgesetz. Nur zehn Tage vor der Wahl, an diesem Donnerstag, soll das Abgeordnetenhaus das „Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Bibliotheken in Berlin“, wie es offiziell heißt, verabschieden. Doch ausgerechnet dort, wo das Gesetz die Bibliotheken dauerhaft gegen Sparzwänge absichern könnte, wird es unverbindlich: Fachliche Standards und Versorgungsrichtwerte, aber auch Transformationsprozesse wie die Modernisierung der Infrastruktur stehen unter Haushaltsvorbehalt.

Zwar kommt nun endlich das lange geforderte Gesetz – doch von seinem ursprünglichen Anspruch, die kommunale Bibliotheksversorgung zur staatlichen Pflichtaufgabe zu erklären und unabhängig von der jeweiligen Kassenlage strukturell abzusichern, ist wenig übrig. Kri­ti­ke­r*in­nen sprechen von einem eher symbolischen Gesetz.