Berlin soll erstmals ein eigenes Bibliotheksgesetz bekommen. CDU und SPD haben kurz vor der Abgeordnetenhauswahl einen entsprechenden Entwurf ins Parlament eingebracht. Bezirksbibliotheken sowie die Zentral- und Landesbibliothek sollen darin als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge festgeschrieben werden.

Der Entwurf regelt auch, was Bibliotheken leisten sollen. Vorgesehen sind unter anderem wohnortnahe Standorte, regelmäßige Öffnungszeiten und eine moderne technische Ausstattung. Der Senat soll zudem Mindeststandards etwa für Personal, Räume und Ausstattung festlegen. Die Nutzung der Bibliotheken und ihrer Bestände vor Ort soll grundsätzlich kostenlos bleiben.

Geplant ist außerdem ein Berliner Bibliotheksbeirat, der Senat und Bezirke beraten soll. Spätestens alle fünf Jahre soll ein Bericht über Qualität und Leistungen der Bibliotheken erscheinen.

Kritik von Grünen und Linkspartei

Grüne und Linke kritisieren den Entwurf dennoch als zu unverbindlich. Tatsächlich stehen mehrere Vorgaben ausdrücklich unter Haushaltsvorbehalt. Bereits 2023 hatte das Abgeordnetenhaus gefordert, die Bibliotheksversorgung als Pflichtaufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge abzusichern. Der Entwurf wurde an den Kultur- und den Hauptausschuss überwiesen.