ErklärtWahlsieger ohne Mehrheit: Ulrich Siegmunds schwieriger Weg zur MachtDie siegreiche AfD hat im neuen Parlament des ostdeutschen Bundeslands Sachsen-Anhalt keine Mehrheit. Kann sie trotzdem den Ministerpräsidenten stellen – oder müssen die Bürger neu wählen? Drei Szenarien.09.09.2026, 05.36 Uhr6 LeseminutenDer AfD-Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, muss nun beweisen, dass er parlamentarische Mehrheiten organisieren kann.Emil Janssen / ImagoInhaltsverzeichnisSzenario 1: Siegmund wird zum Ministerpräsidenten gewähltSzenario 2: Siegmund fällt im dritten Wahlgang durchSzenario 3: Das Notbündnis gegen die AfDOptimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Ulrich Siegmund, Wahlsieger und AfD-Spitzenkandidat von Sachsen-Anhalt, steht seit Sonntag vor einer kniffligen Aufgabe: Er will regieren – aber nur mit einer «stabilen Mehrheit». So hatte er es vor der Wahl gesagt. Zwar haben ihn die Wähler mit einer deutlichen Mehrheit von 43,8 Prozent der Stimmen ausgestattet, die den Rechtspopulisten 39 Sitze im Landesparlament beschert hat. Eine Alleinregierung kann Siegmund damit aber nicht bilden: Es fehlen drei Mandate zur absoluten Mehrheit.Allenfalls eine Minderheitsregierung erscheint möglich, die etwa vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) geduldet werden könnte. Das BSW hat bereits Gesprächsbereitschaft signalisiert. Zu einer Minderheitsregierung scheinen Siegmund auch die AfD-Bundesvorsitzenden Alice Weidel und Timo Chrupalla zu drängen. Letzterer brachte schon am Wahlabend eine AfD-Minderheitsregierung ins Spiel, und auch Weidel sprach am Montag in Berlin von einem «Regierungsauftrag».Siegmund selbst scheint es versuchen zu wollen, allerdings schränkt er ein, er wolle bei einer Kooperation mit anderen politischen Kräften «seinen Werten treu» bleiben, wie er am Montag bei einer Pressekonferenz sagte.Doch welche Wege zur Regierungsmacht bietet die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt der AfD überhaupt? Wann ist eine Regierungsbildung gescheitert? Und wann muss es Neuwahlen geben? Die folgenden Szenarien sind jetzt möglich.Szenario 1: Siegmund wird zum Ministerpräsidenten gewähltIn Sachsen-Anhalt wählen die Abgeordneten des Landtags den Ministerpräsidenten. Artikel 65 der Landesverfassung sagt, dass zum Ministerpräsidenten gewählt sei, «wer im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages erhält». Das bedeutet: Es ist die absolute Mehrheit erforderlich, über welche die AfD nicht verfügt.Gemeinsam mit dem BSW würde sie eine solche erreichen, doch hat die Wagenknecht-Partei eine förmliche Koalition zumindest bislang ausgeschlossen. Sie brachte vielmehr die Idee eines «überparteilichen Ministerpräsidenten» ins Spiel, die allerdings mit dem Regierungsanspruch der AfD nicht vereinbar ist. Für eine Koalition mit der AfD ist im Landtag derzeit keine Partei offen.Daher dürften die ersten von der Verfassung vorgesehenen Schritte allenfalls pro forma erfolgen, wenn Siegmund sich zum Ministerpräsidenten wählen lassen will: Artikel 65 der Landesverfassung sieht für den Fall eines gescheiterten ersten Wahlgangs vor, dass «innerhalb von sieben Tagen ein neuer Wahlgang stattfindet». Allerdings wäre auch dann noch eine absolute Mehrheit erforderlich.Nach einem zweiten Scheitern ginge es also weiter: «Kommt auch in diesem Wahlgang die Wahl nicht mit der Mehrheit der Mitglieder zustande, so beschliesst der Landtag innerhalb von weiteren vierzehn Tagen über die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode», so der Verfassungstext. Es würde sich also eine Tür zu Neuwahlen öffnen. Doch könnte ein frühes Ende der Wahlperiode auch nur mit der absoluten Mehrheit der Stimmen beschlossen werden.Die Christlichdemokraten als infolge ihrer massiven Wahlniederlage arg geschrumpfte, aber noch immer zweitstärkste Kraft dürften keine Eile haben, den Landtag direkt wieder aufzulösen: Sie befinden sich mitten in einem Führungsstreit. Auch ist die CDU-geführte Vorgängerregierung nach der Wahl noch geschäftsführend weiter tätig und kann die Entwicklung abwarten.Ulrich Siegmund hat zwar am Wahlabend selbstbewusst davon gesprochen, im Fall einer Neuwahl «halt 50 oder 55 Prozent» zu holen, doch dürfte es für ihn ratsam sein, nach einem so fulminanten Wahlergebnis eine Regierungsbildung ernsthaft zu versuchen.Das würde schliesslich zu einem dritten Wahlgang führen, bei dem die Anforderungen an eine Mehrheit sinken: «Wird die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode nicht mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages beschlossen, findet unverzüglich ein weiterer Wahlgang statt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.»Das bedeutet, dass eine einfache Mehrheit genügt; ein Kandidat muss wenigstens eine Stimme mehr erhalten als ein Gegenkandidat oder als Nein-Stimmen anfallen, wenn kein Gegenkandidat antritt. Enthaltungen zählen dabei weder als Ja- noch als Nein-Stimme, sondern fliessen gar nicht erst in die Berechnung der abgegebenen Stimmen ein.Da das BSW Siegmund eine Enthaltung im dritten Wahlgang in Aussicht gestellt hat, wäre die Macht für ihn damit zum Greifen nah. Aber: Würden alle Parteien ausser dem BSW abstimmen, wären im Landtag 78 Stimmen zu vergeben, von denen die AfD über genau die Hälfte verfügte. Für eine Wahl Siegmunds wären daher noch eine weitere Enthaltung oder eine Stimme aus einer anderen Partei erforderlich. Da die Wahl geheim ist, ist eine Überraschung durchaus denkbar.Daher lotet die AfD derzeit aus, ob es in den anderen Parteien Überläufer gibt. Wie es in der Partei heisst, solle es Gespräche mit möglicherweise abtrünnigen Christlichdemokraten geben. Solche Behauptungen könnten aber auch schlicht unter «psychologische Kriegsführung» fallen.Fänden sich jedoch solche Abweichler, könnte Siegmund eine Minderheitsregierung bilden und dann punktuell vor allem mit dem BSW zusammenarbeiten.Szenario 2: Siegmund fällt im dritten Wahlgang durchSollte Siegmund in einem dritten Wahlgang scheitern, gerieten die Parteien in Sachsen-Anhalt in eine Art von verfassungsrechtlichem Limbo. Eine Auflösung des Landtags und Neuwahlen könnten nach Artikel 60 der Landesverfassung dann frühestens wieder sechs Monate nach der Wahl beschlossen werden, und das auch nur mit einer Zweidrittelmehrheit. Bis zu einer Neuwahl würde die abgewählte Regierung weiter die Geschäfte führen.Unter Juristen umstritten ist, ob der dritte Wahlgang zwingend der letzte sein muss. Der Wortlaut der Verfassung legt das nahe: Es ist von «einem weiteren Wahlgang» die Rede. Doch wäre es nach Auffassung einiger Rechtswissenschafter zulässig, wenn Siegmund – oder ein anderer Kandidat – weitere Anläufe unternähme, mit einfacher Mehrheit gewählt zu werden. Das juristische Argument hierfür ist das in der Landesverfassung vorgesehene Recht des Parlaments, im Laufe einer Legislaturperiode über ein konstruktives Misstrauensvotum jederzeit einen neuen Ministerpräsidenten zu wählen.So könnte es gar eine ganze Phase mehrerer Wahlversuche geben, die dann bis zu einem halben Jahr dauern könnte, also bis der Landtag sich wieder auflösen dürfte. Fiele Siegmund mehrfach durch, gäbe es demzufolge irgendwann Neuwahlen. Es sei denn, es bildet sich doch noch ein aus der Not geborenes Anti-AfD-Bündnis.Szenario 3: Das Notbündnis gegen die AfDEine Minderheitsregierung aus CDU, SPD und Grünen, toleriert von Linkspartei und BSW, erscheint praktisch ausgeschlossen. Das politische Signal, das ein solches Notbündnis unter der Führung eines Christlichdemokraten aussenden würde, wäre fatal. Zu deutlich war die Niederlage der CDU, deren Stimmanteil sich gegenüber der Wahl des Jahres 2021 halbiert hat.Auch wäre mit einer Verschärfung des Machtkampfs innerhalb der CDU zu rechnen: Der Bundestagsabgeordnete Sepp Müller, Vorsitzender der Landesgruppe Sachsen-Anhalt im Bundesparlament, will Vorsitzender seiner Partei in Sachsen-Anhalt werden. Mit seinem Aufruf vor der Wahl, nicht mit der Linkspartei zusammenzuarbeiten, hatte Müller den Zorn von Bundeskanzler Merz auf sich gezogen.Der Christlichdemokrat Sepp Müller im Deutschen Bundestag.Imago / DTS NachrichtenagenturDie drei bisherigen denkbaren Koalitionspartner CDU, SPD und Grüne kämen zusammen nur auf 31 der 83 Sitze – für die absolute Mehrheit im ersten und zweiten Wahlgang reicht das bei weitem nicht. Für den noch amtierenden Ministerpräsidenten Sven Schulze wäre eine Tolerierung durch die Linkspartei damit die einzige Option auf eine Machterhaltung.Anders als Siegmund würde einem christlichdemokratischen Kandidaten aber auch in einem dritten Wahlgang eine blosse Enthaltung der tolerierenden Parteien nicht genügen. Ein CDU-Kandidat würde selbst für eine einfache Mehrheit aktive Ja-Stimmen aus den Reihen von Linkspartei und BSW benötigen. Und das ist mit Blick auf die politischen Unterschiede zwischen diesen Parteien kaum vorstellbar. Es sei denn, das BSW würde mit seiner Idee eines unparteilichen Ministerpräsidenten durchdringen.Wie ein solcher aber in Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse im Parlament regieren würde, bliebe ein Rätsel: Ohne feste Mehrheit müsste er sich für jede einzelne Abstimmung neue Bündnispartner suchen.So liegt der Ball nun klar im Feld der AfD: Ulrich Siegmund muss jetzt beweisen, dass er mehr kann, als nur eine Bewegung der Unzufriedenen unter der Fahne der AfD anzuführen. Jetzt gilt es, im parlamentarischen Betrieb eine Mehrheit zu organisieren. Gelingt ihm dies nicht, dürfte er über Neuwahlen womöglich froh sein.Passend zum Artikel