Die parlamentarische Oberaufsicht zum F-35: Die Schweiz habe nie einen Fixpreis mit den USA ausgemachtBeim Kauf der neuen US-Kampfjets verliess sich das VBS auf die Illusion eines Fixpreises. Eine Untersuchung zeigt nun: Das Departement hätte nie von einem Festpreis ausgehen dürfen.08.09.2026, 16.00 Uhr4 LeseminutenDie parlamentarische Oberaufsicht hat den angeblichen Fixpreis beim Kauf des F-35 untersucht.Martinx Agüera / ImagoÜber ein Jahr lang durchleuchtete die parlamentarische Oberaufsicht, die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK), den F-35-Deal. Das Verteidigungsdepartement (VBS) hatte stets beteuert, mit den USA einen garantierten Fixpreis vereinbart zu haben. Doch dieser entpuppte sich als «Missverständnis»: Im Juni 2025 eröffnete Washington der Schweiz, dass sich der Preis der bestellten 36 Kampfjets um 650 Millionen bis 1,3 Milliarden Franken erhöhen werde. Am Dienstag hat die GPK ihren über neunzigseitigen Bericht vorgestellt. Das Fazit fällt vernichtend aus: Einen Fixpreis gab es nie. Dass das VBS dennoch gegenüber Parlament und Öffentlichkeit darauf beharrte, sei «nicht nachvollziehbar».Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Über 700 Akten hat die Subkommission durchforstet sowie Anhörungen durchgeführt, um das Rätsel des erfundenen Fixpreises zu lösen. Vor den Medien zeichnete der Subkommissionspräsident David Roth (SP) den Ablauf nach: Bereits beim Ausschreibungsverfahren für das neue Kampfflugzeug sei das Thema aufgekommen. Das Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) hatte sich 2018 eine möglichst hohe Kostensicherheit gewünscht. Dabei wusste das Rüstungsamt, dass Fixpreise beim Kauf von Kampfflugzeugen völlig unüblich sind. Armasuisse erhielt schliesslich auch keine einzige Offerte mit einem Festpreis bei der Ausschreibung zum neuen Kampfflugzeug.Keine Hinweise auf «bewusste Täuschung»Die USA offerierten den F-35 über das «Foreign Military Sales»-Programm (FMS), bei dem die US-Regierung per Gesetz weder Gewinn noch Verlust machen darf. Den Verantwortlichen sei dieser Umstand durchaus bewusst gewesen, schreibt die Kommission in ihrem Bericht. Zudem hätten die amerikanischen Behörden mehrfach darauf hingewiesen, dass die Schweiz die Standardkonditionen für FMS-Geschäfte erhalte.Das VBS klammerte sich an eine Spezialklausel, die sogenannte «Note 55». Diese spricht von einem Fixpreis-Vertrag, der Preiserhöhungen wegen der Teuerung ausschliesst («will not be increased for inflation»). Doch im eigentlichen Vertrag sei an mindestens fünfzehn Stellen explizit nur von «geschätzten Kosten» die Rede, schreibt die GPK.Hinweise auf eine «bewusste Täuschung» habe man zwar nicht gefunden, so Roth. Allerdings sollen sich die Kommissionsmitglieder nach der Lektüre der Akten nur noch gewundert haben. Es sei für alle Mitglieder «offensichtlich» gewesen, dass Bern nie einen Fixpreis ausgehandelt habe.Nur zwei Personen lasen den Vertrag komplettDoch die Kommission stellt fest, dass kaum jemand aus der Departementsspitze den Vertragsinhalt vollständig gekannt habe. Lediglich der damalige Projektleiter las ihn komplett und spiegelte den Inhalt mit der externen Anwaltskanzlei Homburger. Letztere wurde vom VBS-Generalsekretariat hinzugezogen – die interne Rechtsabteilung von Armasuisse wurde dagegen wegen Zweifeln an ihren Fähigkeiten übergangen. Roth nennt dies ein «aussergewöhnliches Vorgehen». Die Kommission kritisiert: Armasuisse sei das federführende Kompetenzzentrum bei Rüstungsbeschaffungen. Es dürfe nicht übergangen werden.Homburger erhielt das Beratungsmandat ohne Ausschreibung. Gesamtkosten: rund 1,9 Millionen Franken. Die Kanzlei räumte allerdings früh ein, dass sie die amerikanische Rechtsordnung zu wenig kenne. Man empfahl, amerikanische Juristen beizuziehen. Ob der Projektleiter diese Information überhaupt weitergeleitet hat, liess sich laut der GPK «nicht rekonstruieren». Auch die Frage, wie stark Homburger tatsächlich in die Vertragsverhandlungen involviert war, ist offen. Die Kanzlei spricht von «punktuellen Involvierungen», die angehörten VBS-Vertreter sagen hingegen, Homburger habe eine «sehr wichtige Rolle» gehabt, die Zusammenarbeit mit dem Projektleiter sei «eng» gewesen.Grundsätzlich bemängelt die Kommission, dass nur wenige der involvierten Personen den Vertrag vollständig gelesen hatten und «dadurch das Verhandlungsergebnis zu wenig überprüft wurde». Spätestens als die eidgenössische Finanzkontrolle 2022 in einem Bericht Zweifel am pauschalen Fixpreis geäussert hatte, hätte das zu einer «kritischen Überprüfung und zu Nachverhandlungen» führen müssen, schreibt die Kommission. Und weiter: «Mindestens eine Aufnahme des Mehrkostenrisikos in das Risikomanagement wäre angezeigt gewesen.»Klima im VBS war ebenfalls ThemaDoch auch die damalige VBS-Vorsteherin Viola Amherd hat laut dem Bericht nur Teile des Vertrags «zur Kenntnis» genommen – und dennoch gegenüber Parlament und Öffentlichkeit stets auf der Preisgarantie beharrt. Die GPK untersuchte in diesem Zusammenhang auch die Kultur im VBS. Offenbar herrschte ein Geist der Unkritisierbarkeit: Der Fixpreis «durfte intern nicht hinterfragt werden». Zwar seien nicht alle Mitarbeiter restlos vom Fixpreis überzeugt gewesen, doch hätten sie die offizielle Haltung des Departements nach aussen verteidigen müssen.Gemäss der Untersuchung hat Amherd den Gesamtbundesrat zudem zu spät über die drohenden Mehrkosten informiert. Das tat sie erst im März 2025 – rund acht Monate nachdem erste ernsthafte Warnzeichen offenbar geworden waren. Auch wurden laut dem Bericht mehrere Dokumente zum Fall nicht gesetzeskonform abgelegt, was die Untersuchung «erheblich» erschwert habe. So fehlten etwa die juristischen Einschätzungen, Kommentare und Änderungsvorschläge von Homburger oder auch Telefonnotizen zu entscheidenden Gesprächen.Insgesamt hat die GPK sieben Empfehlungen an den Bundesrat ausgesprochen. Unter anderem soll er prüfen, ob Personen auch nach dem Ausscheiden aus dem Bundesdienst wegen Verletzung der Ablagepflicht rechtlich belangt werden können. Der Bundesrat kann bis am 11. Dezember Stellung nehmen zum Bericht und zu den Empfehlungen.Passend zum Artikel