KommentarFreiheit endet nicht mit dem Eintritt ins Pflegeheim. Deshalb ist es richtig, dass Sterbehilfe auch dort möglich istEs ist legitim, wenn private Altersheime den assistierten Suizid ablehnen. Bei Mitmenschen dulden müssen sie ihn trotzdem.02.09.2026, 08.29 Uhr4 LeseminutenAm 27. September stimmt der Kanton Zürich über eine neue Regelung von Sterbehilfe in Alters- und Pflegeheimen ab.Gaëtan Bally / KeystoneImmer mehr Menschen wählen den freiwilligen Gang aus dem Leben. Seit der Jahrtausendwende hat sich die Anzahl assistierter Suizide in der Schweiz verzehnfacht. Es sind vor allem Menschen in hohem Alter, die – angesichts unheilbarer Krankheiten, chronischen Leiden oder des Verlusts grundlegender körperlicher Fähigkeiten – selbst bestimmen möchten, wann und wie ihr Weg zu Ende geht.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die meisten, die sich für diesen Schritt entscheiden, möchten ihn in den eigenen vier Wänden vollziehen. Doch nicht alle können dies auch tun.Viele pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren verbringen ihre letzten Monate oder Jahre in einem Alters- oder Pflegeheim. Und dort herrscht, was die Sterbehilfe angeht, in der Schweiz keine Einigkeit.In manchen Kantonen müssen sämtliche Alters- und Pflegeheime den assistierten Suizid einer Bewohnerin oder eines Bewohners dulden, in anderen gilt diese Regel nur für Heime mit staatlichem Leistungsauftrag. Vielerorts gilt gar keine explizite Regel; die Institutionen entscheiden selbst.Nun will das Zürcher Kantonsparlament zumindest auf seinem Gebiet eine einheitliche und klare Regel schaffen: Alle Heime sollen den assistierten Suizid «dulden» müssen. Es ist ein guter Grundsatz: Niemand muss damit gegen seinen Willen Sterbehilfe leisten oder sie aktiv unterstützen. Gleichzeitig darf auch niemand in die Freiheit der Betroffenen eingreifen, selbstbestimmt in ihrem Zuhause zu sterben.Freiheit und Selbstbestimmung gelten auch für SterbendeGegen die neue Regel gibt es Widerstand aus konservativen Kreisen. SVP, EDU und EVP haben das Referendum ergriffen; am 27. September stimmt die Zürcher Stimmbevölkerung deshalb über die Frage ab. Eine Volksinitiative von Sterbehilfeorganisationen, deren Forderungen noch weiter gingen, wurde derweil zurückgezogen.Insbesondere christlich geprägte private Heime im Kanton haben dennoch grosse Befürchtungen. Sie sehen in der Pflicht, Sterbehilfe zu dulden, eine Verletzung ihrer Glaubens- und Wirtschaftsfreiheit. Für Mitarbeitende und Bewohner sei allein das Wissen um den assistierten Freitod eines Nachbarn eine nicht hinnehmbare Zumutung.Diese Sorgen sind legitim. Zwei wichtige Freiheitsrechte stehen sich bei dieser Abstimmung gegenüber. Und doch ist die liberale Antwort am Ende klar: Man darf Sterbehilfe ablehnen. Bei Mitmenschen dulden muss man sie trotzdem.Der Grundsatz dahinter lautet nach dem Philosophen John Stuart Mill: Die Freiheit des Einzelnen darf nur eingeschränkt werden, wenn deren Ausübung jemand anderem Schaden zufügt. Wobei das blosse Erregen von Anstoss kein Schaden ist, der eine Intervention rechtfertigt.Man muss die Meinung ändern dürfen – bis zum letzten MomentSo ist es auch hier. Die religiösen Gefühle und die Wirtschaftsfreiheit der Institutionen gilt es zu respektieren. Wo immer möglich, sollten sich Betroffene vor einem Heimeintritt fragen, wie sie dereinst aus dem Leben scheiden möchten.Doch der Tod und das Sterben sind unberechenbar. Gerade bei etwas so Intimem muss man seine Meinung bis zum letzten Moment ändern dürfen. Freiheit endet schliesslich nicht mit dem Eintritt ins Pflegeheim.Direkt betroffen werden von der neuen Regel nicht viele sein: 29 Heime im Kanton, auf die rund 10 Prozent der Betten entfallen. Auch nach einem Ja müssen diese Institutionen keine Schwemme an Fällen befürchten. Die meisten älteren Menschen werden sich auch weiterhin ein Heim aussuchen, das ihren Wertvorstellungen entspricht.Auch die Ausweitung der Duldungspflicht für Spitäler ist kein Grund für ein Nein. Assistierte Suizide sind dort äusserst selten und dürften angesichts des verbreiteten Wunsches, in den eigenen vier Wänden zu sterben, auch weiterhin eine Ausnahme bleiben.Vollends absurd sind schliesslich die Argumente einzelner Moralisten, die den assistierten Suizid als egoistischen Akt brandmarken und ihn deshalb nicht dulden möchten. Die Schweizer Sterbehilferegelung hat sich über die Jahre bewährt – es ist eine pragmatische Lösung, die der Freiheit des Individuums Rechnung trägt und gleichzeitig dafür sorgt, dass nur jene diesen Weg gehen, deren Sterbewunsch gefestigt ist.Diese Realität auch im Heimalltag zu akzeptieren und nicht in anonyme Räumlichkeiten zu verbannen: Das ist keine Frage der individuellen Moral. Es ist eine Frage der Würde.Gute Palliative Care ist mindestens ebenso wichtigWichtig bleibt zu guter Letzt, dass die Debatte über den würdevollen Tod nicht auf die Frage der Sterbehilfe reduziert wird. Viel häufiger ist nämlich ein anderer Fall: der eines schwer kranken alten Menschen, der keine invasiven lebenserhaltenden Massnahmen wünscht, sondern ein möglichst schmerzloses Weggleiten – und der trotzdem noch ins Spital verbracht und dort mit allen Mitteln am Leben gehalten wird.Die Antwort darauf lautet: gute Vorsorge, klare Patientenverfügungen und die Förderung der spezialisierten Palliative Care, wie sie der Kanton Zürich seit einigen Jahren vermehrt betreibt.Gerade bei den Alters- und Pflegeheimen des Kantons gibt es hier noch immer Lücken. Sie zu schliessen, ist mindestens so wichtig – wenn nicht gar wichtiger – wie ein Ja am 27. September.9 KommentareDavid Zimmermann 02.09.20261 EmpfehlungIch verstehe nicht, warum man den wenigen Heimen, die in ihren Leitlinien erwähnen, dass sie keinen ass. Suizid durchführen möchten, nun eben diesen aufzwingen will. Warum diese Intoleranz? In 95 % der Fälle kann man sich ein Heim aussuchen, wenn man sich frühzeitig damit befasst. Oder man schreibt in einer Pat.verfügung, dass man nur in ein Heim gehen will, das ass. Suizid zulässt. Aber warum sollen Heimleitungen gezwungen werden, gegen ihre ethischen Werte zu handeln?
Sterbehilfe im Altersheim: Es ist eine Frage der Würde – keine Ausnahme für private Heime
Es ist legitim, wenn private Altersheime den assistierten Suizid ablehnen. Bei Mitmenschen dulden müssen sie ihn trotzdem.






