ErklärtSterbehilfe, auch im christlichen Altersheim? Darüber ist in Zürich eine emotionale Debatte entbranntKünftig sollen sämtliche Heime und Spitäler des Kantons assistierten Suizid dulden müssen. Alles Wichtige zur Vorlage, über die am 27. September abgestimmt wird.26.08.2026, 05.00 Uhr5 LeseminutenFür die einen geht es um individuelle Selbstbestimmung, für die anderen um staatlichen Zwang: Die Abstimmung über Sterbehilfe in Heimen berührt grundlegende Fragen.Karin Hofer / NZZEs geht bei dieser Abstimmung um viel. Und um wenig. Viel, weil sie ein grundlegendes Recht betrifft: das zur Selbstbestimmung über das eigene Leben – und den eigenen Tod. Und wenig, weil der Kreis der direkt betroffenen Personen relativ klein ist. Was die Debatte um die Möglichkeit, im eigenen Altersheim das eigene Leben beenden zu dürfen, nicht weniger emotional macht.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Am 27. September entscheidet die Zürcher Stimmbevölkerung über eine Vorlage, die eine letzte Lücke in der Ausübung dieses Rechts schliessen würde. Das sind die wichtigsten Antworten zum Urnengang.InhaltsverzeichnisWorum geht es?Wer ist dafür?Wer ist dagegen?Fehlt da nicht eine Partei?Wie viele Institutionen wären betroffen?Wer mithilfe einer Sterbehilfeorganisation aus dem Leben scheiden will, soll das auch dürfen – und zwar in seinen vier Wänden, egal, wo diese Wände sind. Diesen Grundsatz beschloss 2023 das Zürcher Kantonsparlament. Es verpflichtete damals sämtliche Alters- und Pflegeheime in staatlichem Besitz oder mit staatlichem Leistungsauftrag, den begleiteten Freitod von Bewohnerinnen und Bewohnern innerhalb der Institution zu dulden.Ausgenommen von der Regel waren und sind jedoch Heime, die gänzlich privat operieren. Eine knappe Mehrheit aus Bürgerlichen und religiösen Kleinparteien setzte diese Ausnahme damals durch. Und rief damit Befürworter der legalen Sterbehilfe auf den Plan.Sie lancierten eine Initiative, die eine ganze Reihe weiterer Organisationen zur Duldung von Sterbehilfe verpflichten wollte. Dazu gehörten neben privaten Heimen auch Spitäler, Gefängnisse und Psychiatrien. Unterstützt wurde das Vorhaben von den Sterbehilfeorganisationen Exit und Dignitas sowie einer breiten Allianz aus Parteipolitikern von SP bis FDP.Im Februar lehnte das Kantonsparlament die Initiative ab, beschloss aber einen eigenen Gegenvorschlag. Dieser verzichtete auf die Ausweitung auf Gefängnisse und Psychiatrien, behielt die Verpflichtung für Spitäler und private Heime aber bei. Die Initianten waren mit diesem Kompromiss zufrieden und zogen ihr Begehren zurück. Die Gegner ergriffen derweil das Referendum.Deshalb stimmt die Zürcher Bevölkerung nun nur über die vom Parlament beschlossenen Änderungen des Patienten- und Gesundheitsgesetzes ab.Wer ist dafür?Für die Vorlage setzen sich SP, Grüne, AL, Mitte und GLP ein. Auch die Sterbehilfeorganisationen werben für ein Ja. Bemerkenswert ist die Position des reformierten Kirchenrats, der die Vorlage trotz verbreiteten Widerständen aus religiösen Kreisen unterstützt.Die Argumentation des Ja-Lagers lässt sich mit einem Wort zusammenfassen: Selbstbestimmung. Das Recht darauf sei grundlegend und lasse sich durch einen Heimeintritt nicht verwirken. Die Entscheidung, aus dem Leben zu scheiden, sei eine zutiefst intime, rein private Angelegenheit.Durch die Hausregel eines Heims daran gehindert zu werden, in den eigenen vier Wänden zu sterben, sei würdelos und stossend. Auch religiöse Institutionen müssten die Freiheit eines Sterbewilligen respektieren, über das eigene Leben zu entscheiden. Keine Institution werde gezwungen, aktiv Sterbehilfe anzubieten. Es müsse lediglich deren Durchführung durch Dritte geduldet werden.Die Befürworter argumentieren ausserdem mit der Gleichbehandlung: Es sollten in allen Heimen des Kantons dieselben Regeln gelten. Durch den Ausschluss von Gefängnissen und Psychiatrien seien ausserdem jene Institutionen von der Regel befreit, in denen die Umsetzung am schwierigsten und problematischsten wäre.Wer ist dagegen?Von den grossen Parteien hat nur die SVP die Nein-Parole beschlossen. Dazu kommen EVP und EDU, zwei religiös geprägte Kleinparteien. Gegen die Vorlage ist ausserdem die Zürcher Regierung.Für die Gegner ist die neue Regelung ein unnötiger und stossender staatlicher Zwang – ein Eingriff in die Glaubens- und Wirtschaftsfreiheit der betroffenen Institutionen. Es seien sehr wenige Heime, die keine Sterbehilfe ermöglichten. Sie täten dies aber aus tiefster Überzeugung. Den dortigen Bewohnern und Mitarbeitenden das Miterleben eines assistierten Freitods zuzumuten, sei problematisch.Wer mit Sterbehilfe aus dem Leben scheiden wolle, könne das heute schon ohne Einschränkung tun – indem er oder sie ein Heim auswähle, das diese Werte teile.Einzelne Vertreter des Nein-Lagers argumentieren auch explizit moralisch: Selbsttötung ist aus ihrer Sicht Ausdruck einer zunehmend von Egoismus geprägten Zeit. Eine Entwicklung, der man entgegentreten müsse.Ganz anders die Sicht der Zürcher Regierung: Sie hat gegen die Duldungspflicht in privaten Heimen nichts einzuwenden, stellt sich jedoch gegen deren Ausweitung auf Spitäler und Reha-Kliniken. Dort würden Menschen geheilt und gepflegt. Es widerspreche ihrem Grundauftrag, Menschen am Lebensende bis in den Tod zu begleiten.Fehlt da nicht eine Partei?Genau, die FDP. Sie ist in der Frage gespalten. Prominente Vertreter wie alt Ständerat Felix Gutzwiller sind energische Befürworter der Vorlage. Sterbehilfe ist für sie eine Frage der persönlichen Freiheit und damit ein liberales Grundanliegen.Andere Parteivertreter sehen die Vorlage dagegen skeptisch. Der Staat dürfe Privaten keine derart weitreichenden Vorgaben machen – vor allem, wenn es genug alternative Orte gebe, an denen Sterbehilfe möglich sei.Die Partei hat deshalb Stimmfreigabe beschlossen.Wie viele Institutionen wären betroffen?Nicht sehr viele. Laut der Gesundheitsdirektion sind von total 212 Alters- und Pflegeheimen im Kanton 129 nicht von einer Gemeinde betrieben oder beauftragt. Davon lehnen wiederum 29 assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten ab. Es dürfte sich dabei vor allem um kleinere Institutionen mit christlichem Hintergrund handeln.Das heisst: 86 Prozent aller Heime und drei Viertel aller privaten Heime dulden Sterbehilfe bereits heute. Von den Heimbetten befinden sich fast 90 Prozent in einer Institution, in der Freitod möglich ist.Dazu kommt der Effekt der Selbstselektion: Wer möglicherweise freiwillig aus dem Leben scheiden will, wählt tendenziell kein Heim aus, das diese Todesart ablehnt. Umgekehrt stehen die Bewohnerinnen und Bewohner religiös geprägter Institutionen der Sterbehilfe aufgrund ihres Glaubens häufiger skeptisch gegenüber.Deshalb ist der Kreis der Direktbetroffenen der aktuellen Vorlage mit grosser Wahrscheinlichkeit klein.Das gilt auch für den zweiten Teil der Vorlage, die Duldung der Sterbehilfe in Spitälern. Assistierter Suizid findet laut der Kantonspolizei mehrheitlich im vertrauten Zuhause statt. In Spitälern gab es in den vergangenen Jahren nie mehr als vier Fälle. Mehrere Kliniken, darunter das Universitätsspital Zürich, lassen die Freitodbegleitung bereits heute unter gewissen Voraussetzungen zu.Eine Umfrage des Kantons bei sämtlichen betroffenen Spitälern und Reha-Kliniken ergab: Die Frage nach der Sterbehilfe stellt sich für die meisten im Alltag gar nicht, da es kaum entsprechende Anfragen gibt.Was ist die Haltung der NZZ?Zwei grundlegende Freiheitsrechte stehen sich bei dieser Abstimmung gegenüber. Zum einen das Recht der Betroffenen, über das eigene Leben und den eigenen Tod bestimmen zu dürfen. Zum anderen die Wirtschafts- und Glaubensfreiheit der betroffenen privaten Institutionen beziehungsweise von deren Angestellten und Bewohnern.Keines dieser Rechte ist absolut. Der liberale Grundsatz, nach dem Philosophen John Stuart Mill, lautet allerdings: Die Freiheit des Einzelnen darf nur dann eingeschränkt werden, wenn deren Ausübung jemand anderem Schaden zufügt. Wobei das blosse Erregen von Anstoss noch kein Schaden ist, der eine Intervention rechtfertigt.Genau so ist es auch hier: Ein direkter Schaden für die betroffenen Institutionen ist nicht zu erkennen. Sie müssen Sterbehilfe weder gutheissen noch aktiv unterstützen. Sie müssen bloss dulden, dass ein Mitmensch etwas tut, das sie selbst für sich ablehnen (und auch weiter mit Fug und Recht ablehnen dürfen).Die religiösen Gefühle und die Wirtschaftsfreiheit der Institutionen gilt es zu respektieren. Wo immer möglich sollten sich Betroffene vor einem Heimeintritt fragen, wie sie dereinst aus dem Leben scheiden möchten. Doch der Tod und das Sterben sind unberechenbar. Gerade bei etwas so Intimem soll man seine Meinung bis im letzten Moment ändern dürfen.Das individuelle Selbstbestimmungsrecht überwiegt deshalb in der Güterabwägung. Die NZZ empfiehlt ein Ja.Passend zum Artikel