Kommentar«Lex UBS»: Der Kommissionsentscheid ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch kein BefreiungsschlagDie Wirtschaftskommission des Ständerats erteilt dem Vorschlag des Bundesrates für die Kapitalausstattung der Grossbank eine Absage. Doch ihre eigene Antwort auf die Pläne des Bundesrats weist ebenfalls Mängel auf.02.09.2026, 05.30 Uhr3 LeseminutenDie neuen Eigenkapitalregeln für die UBS haben eine erste Hürde genommen.Stefan Wermuth / BloombergAm Montag herrschte dicke Luft im Bundeshaus, als die Wirtschaftskommission des Ständerats über die künftigen Eigenkapitalvorschriften für die UBS beriet. Wortlos verliess Finanzministerin Karin Keller-Sutter das Sitzungszimmer, die anwesenden Ständeräte taten es ihr gleich.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. 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Finanzministerin Keller-Sutter wollte, dass die UBS ihre Beteiligungen im Ausland vollständig mit hartem Kernkapital unterlegen muss.Wirtschaftsverbände und die Grossbank liefen seit Monaten gegen diese Pläne Sturm. Sie befürchteten, dass dies die Wettbewerbsfähigkeit der UBS beeinträchtigen und unter anderem dazu führen könnte, dass Kredite in der Schweiz teurer würden.Dass eine Mehrheit der ständerätlichen Kommission die Einwände aus der Wirtschaft nun ernst nimmt und den allzu harten Vorschlag des Bundesrates abgelehnt hat, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Zu starke Eigenkapitalvorschriften für die UBS schaden am Ende der gesamten Wirtschaft. Die Sorge der Unternehmen wegen höherer Kreditkosten ist berechtigt.Anleihen sollen die UBS disziplinierenBei der Regulierung der systemrelevanten Banken wollen die Ständeräte den Fokus weg vom harten Kernkapital und hin zu AT1-Anleihen verschieben. Der Anteil des harten Kernkapitals bei der Unterlegung der Auslandstöchter wird nur geringfügig von heute 45 Prozent auf 50 Prozent erhöht. Stattdessen kommt den AT1-Anleihen eine wichtigere Rolle zu. Dabei handelt es sich um Finanzinstrumente, die im Krisenfall entweder abgeschrieben oder in Eigenkapital gewandelt werden können.Damit diese aber nicht erst zum Einsatz kommen, wenn es für eine Bank bereits zu spät ist, will die Kommission Veränderungen an den Anleihen vornehmen. Das ist positiv. So sollen AT1-Anleihen bereits aktiviert werden, wenn das Eigenkapital der UBS unter einen höheren Schwellenwert fällt, als dies heute üblich ist.Tritt dieses Szenario bei der Grossbank ein, wirken die AT1-Anleihen auf die UBS und ihr Management in erster Linie disziplinierend. Sie darf dann keine Coupons mehr zahlen, Dividenden ausschütten oder Aktienrückkäufe durchführen. Zudem reduzieren sich die Boni.Schafft die UBS es innerhalb eines halben Jahres nicht, die Kapitalanforderungen erneut zu erfüllen, greift zwingend die nächste Stufe. Die Grossbank muss eine Kapitalerhöhung durchführen, oder sie muss ihren AT1-Gläubigern ein Angebot zum Umtausch oder zur Umwandlung der Wertpapiere machen. Dazu muss sie bereits vor einer Krise sogenanntes «Vorratskapital» schaffen.Was bringen AT1 mit «Swiss Finish»?Dass der Ständerat einen Schritt in Richtung UBS macht, ist zu begrüssen. Doch die aufgemöbelten AT1-Instrumente bringen neue Probleme mit sich. In ihrer aktuellen Ausgestaltung sind AT1-Anleihen international breit akzeptiert, und es gibt einen liquiden Markt für die Finanzinstrumente. Gerade in einer Krise kann dies zusätzlich hilfreich sein.Werden nun die AT1-Anleihen tatsächlich so modifiziert, wie die Wirtschaftskommission sie will, gibt es diese Art von Finanzinstrumenten nur in der Schweiz. Ob internationale Anleger auch verstehen, wie die Anleihen eigentlich funktionieren, muss sich erst zeigen. Genauso, ob es überhaupt eine Nachfrage nach AT1-Anleihen mit einem «Swiss Finish» gibt.Sonst besteht die Gefahr, dass die Ständeräte ein neues Finanzinstrument schaffen, das niemand will und das für die UBS so teuer ist, dass letztlich kaum noch ein Unterschied zu hartem Eigenkapital besteht. Das kann nicht Sinn der Sache sein.Als Nächstes wird der Vorschlag der Kommission in der Herbstsession im Ständerat debattiert. Hier könnte es ebenfalls hitzig werden. Das legen zumindest die Abstimmungen der Wirtschaftskommission zu den einzelnen Varianten nahe. Diese fielen teilweise sehr knapp aus. Nicht nur linke, auch bürgerliche Ständeräte waren für strengere Kapitalregeln bei der UBS. Die Befürworter einer 50:50-Regel für die Grossbank müssen also noch viel Arbeit leisten.9 Kommentare03.09.2026André Michel 02.09.20263 EmpfehlungenDie NZZ verfügt über einige hervorragende Wirtschaftsjournalisten mit sehr guter akademischer Ausbildung. Doch ausgerechnet in der für die Zukunft der Schweiz sehr wichtigen Frage nach der Kapitalausstattung der UBS wird der Kommentar von einem Redaktionsmitglied ohne ökonomischem Background verfasst….
«Lex UBS»: ein Schritt vorwärts, aber kein echter Durchbruch
Die Wirtschaftskommission des Ständerats erteilt dem Vorschlag des Bundesrates für die Kapitalausstattung der Grossbank eine Absage. Doch ihre eigene Antwort auf die Pläne des Bundesrats weist ebenfalls Mängel auf.










