In der losen Reihe „Die Alternative für Deutschland hat das Wort“ kam nach der bayerischen Kommunalwahl hier zunächst ein ehemaliger OB-Bewerber der AfD zum Zug. Er musste sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten und brachte – wie die Frankenpost im Gerichtssaal beobachtet hat – linke Kräfte ins Spiel, die ihm die Post womöglich aus dem Briefkasten gefischt hätten. Ja, nun: Wie hätte man da vom Führerscheinentzug wissen sollen?Danach fiel der Blick auf Würzburg, wo ein AfD-Stadtrat rechtskräftig verurteilt worden ist, an einer Tankstelle mindestens fünfmal, chorisch verteilt, „Sieg Heil“ gerufen zu haben. Das Mandat zurückgeben? Das könnte sich sogar „der Weihnachtsmann wünschen“, sagte er der SZ. Niemals! Weil: „In ein paar Jahren kräht da kein Hahn mehr danach.“SZ Bayern auf Whatsapp:Nachrichten aus der Bayern-Redaktion – jetzt auf Whatsapp abonnierenVon Aschaffenburg bis Berchtesgaden: Das Bayern-Team der SZ ist im gesamten Freistaat für Sie unterwegs. Hier entlang, wenn Sie Geschichten, News und Hintergründe direkt aufs Handy bekommen möchten.Und damit nach Erlangen, wo sich ein Mann für die AfD um ein Stadtratsmandat beworben hat und so – muss man mal attestieren – in die Geschichte bayerischer Wahlen eingegangen ist. Gewählt werden ja viele. Aber auf die Weise für alle Zeiten im offiziellen Wahlbericht herausgestrichen werden? Muss man erst mal hinbekommen.Ein Blick also ins amtliche Endergebnis, da steht er ja: „Bei der Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge wurde berücksichtigt, dass ein auf der Liste der AfD dreifach aufgeführter Bewerber nicht wählbar war. Er hatte gemäß Paragraf 45 des Strafgesetzbuches die Fähigkeit verloren, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.“Ums etwas klarer zu sagen: Der Mann ist so vorbestraft, dass er gar nicht hätte antreten dürfen. Hat das aber nicht angegeben – und die AfD damit knapp 10 000 Stimmen gekostet, die ungültig wurden. Samt einem Sitz im Stadtrat. Der fiel, Geschichte hat ja einen feinen Sinn für Ironie, den Grünen zu.Jetzt wollte man natürlich wissen, was der Mann eigentlich selbst dazu sagt. Mit seiner Antwort hat er sich Zeit gelassen, vielleicht hat er an Formulierungen gefeilt. Jedenfalls soll er nun endlich zu Wort kommen, möglichst originalgetreu. „Zur Wahl“, schreibt der Fast-AfD-Stadtrat, „habe ich mich nicht aufstellen lassen so wirklich.“Unwissenheit schützt vor Strafe nicht? In diesem Fall dochGut, so wirklich aber halt doch, dass er gleich dreimal auf dem Wahlzettel stand. Nächster Satz, im Wortlaut: Er und sein Bruder seien bereit, das alles „aufzuklären, den diese Sandra und Steffi die das in die Wege geleitet haben, Versuchen seit 13 Jahren mit zu Schaden. Nimmt 3 Kindern den Vater Weck aus Neid.“Aufklärung also! Bedauerlicherweise folgen keine Details über „Sandra“ und „Steffi“ und deren offenbar ganz spezielle Rolle für eine AfD-Listenbewerbung. Dafür geht’s um seine persönliche, beeindruckend mannigfaltige Geschichte mit dem Strafgesetzbuch. Das „Gefühl“ habe er, „nur noch als Beschuldigter“ gesehen zu werden.Was man wohl ein wenig relativen müsste: Die Ermittlungen wegen „Fälschung von Wahlunterlagen“ hat die Staatsanwaltschaft gerade eingestellt. Ihre Begründung, durchaus kulant anmutend: Um sich in diesem besonderen Fall strafbar zu machen, hätte der Mann wissen müssen, dass er sich mit so einer Vorstrafe nicht bewerben darf.Wie auch immer, das teilt der Mann noch mit: „Ich bin aus der AfD ausgetreten.“ War offenbar doch nicht die richtige Alternative.