Der Fall Frank S. ist der größte Vergewaltigungsprozess, der je vor einem Berliner Gericht verhandelt wurde. Doch der öffentliche Aufschrei bleibt aus. Warum?
Gerechtigkeit für Frauen? Ein Bildnis der Göttin Justitia am Kriminalgericht Moabit
Jens Kalaene/dpa/picture alliance
B ereits am zweiten Prozesstag wird die Verhandlung kurzfristig vom Saal A305 im Berliner Landgericht in den kleineren Raum B129 verlegt. Zu klein ist das Interesse am Fall Frank S. Gerade einmal 15 Zuschauer*innen haben sich versammelt, zudem sieben Journalist*innen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Frauen mit Schlafmitteln und Alkohol betäubt, in seiner Wohnung vergewaltigt, die Taten gefilmt und teilweise in Chatgruppen und auf Pornoplattformen hochgeladen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat 22 Taten gegen 14 Frauen angeklagt, die S. bereits gestanden hat. Auf seinen Festplatten fanden Ermittler*innen jedoch Hinweise auf mutmaßliche Taten an bis zu 59 Frauen. Die Ermittlungen laufen. Damit handelt es sich um den größten Fall von Vergewaltigungen im Zusammenhang mit Betäubungen, der bisher vor einem Berliner Gericht verhandelt wurde. In seiner Dimension ist er durchaus mit dem Fall von Gisèle Pelicot vergleichbar.







