Der Absturz einer Germanwings-Maschine vor mehr als elf Jahren wird seit Freitag erneut vor Gericht verhandelt. 30 Angehörige der Verstorbenen klagen auf Schadenersatz. Entscheidung fällt Anfang Oktober.
Aus Sicht der Angehörigen hat das Luftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Braunschweig die Flugtauglichkeit des für den Absturz verantwortlichen Co-Piloten nicht ausreichend überwacht. So seien die durchgeführten flugmedizinischen Untersuchungen gerade auf mögliche psychiatrische Erkrankungen nicht weitreichend genug gewesen, teilte das Landgericht Braunschweig deren Sicht mit. Die 30 Klägerinnen und Kläger fordern Schadenersatz von 500 Euro bis 110.000 Euro. Das Zivilverfahren wird am Landgericht Braunschweig verhandelt, weil das Luftfahrt-Bundesamt dort seinen Sitz hat. Die Entscheidung soll am 6. Oktober fallen. Dies könne entweder das Urteil sein oder ein Beschluss, etwa um in eine Beweisaufnahme einzusteigen, so eine Gerichtssprecherin am Freitag.
Einer der Kläger ist Klaus Radner. Er hat bei dem Absturz Tochter, Enkel und Lebensgefährten der Tochter verloren. Ihm gehe es in erster Linie darum, "dass eben Organe und Menschen Verantwortung dafür übernehmen, dass sowas hat passieren können" und, dass so etwas in Zukunft nicht mehr passiere, so der Düsseldorfer gegenüber NDR Niedersachsen. "Ich bin wütend und verzweifelt in der Hinsicht, dass keiner in der Lage ist, mir zu sagen, wer da Verantwortung übernimmt", sagte der 71-Jährige weiter. Er habe Strafanträge gestellt "gegen Ärzte, gegen teilweise Familienmitglieder (des Co-Piloten, Anmerkung der Redaktion), wo ich der Meinung war, die wussten Bescheid". Der Co-Pilot habe sich bei 40 Ärzten untersuchen lassen. "Er war der Meinung, er erblindet", sagte Radner. Kein Arzt solle dabei gewusst haben, dass er Pilot ist. "Man hätte da irgendwo die Reißleine ziehen müssen und sagen, der kommt uns nicht mehr ins Cockpit", so der Kläger.














