Die Hinterbliebenen von „Germanwings-Flug 9525“ gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Luftfahrt-Bundesamt – so wird es am Freitagmorgen vor dem Landgericht Braunschweig heißen. Dreißig Kläger wollen nicht nur eine höhere Entschädigung erstreiten. Der Düsseldorfer Opferanwalt Julius Reiter sagt: „Rechtlich handelt es sich bei diesem Verfahren um einen Schadenersatzprozess, aber kein Geld der Welt kann einen verlorenen Menschen ersetzen.“ Seinen Mandanten gehe es mit ihrer Klage auf Amtshaftungsansprüche mindestens ebenso sehr um Aufklärung, Verantwortung und die Frage, welche Lehre vor allem auch staatliche Stellen aus möglichen Fehlern ziehen müssten.Doch die Chancen, dass das mehr als elf Jahre nach der Katastrophe vor dem Landgericht Braunschweig gelingt, stehen schlecht. Per schriftlichem Beschluss machte die zuständige Kammer das Ende Mai deutlich – dreieinhalb Jahre nach Klageeinreichung. Für die Angehörigen der Opfer einer der größten Katastrophen in der Geschichte der europäischen Luftfahrt zeichnet sich eine weitere zermürbende Erfahrung ab.Der Germanwings-Flug 9525 war am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf. Um kurz vor elf Uhr raste die Maschine in ein Felsmassiv der französischen Alpen. „Germanwings-Flug 9525“ ist seither die Chiffre für eines der verstörendsten Verbrechen der jüngeren Vergangenheit.Die Hinterbliebenen führten schon diverse ProzesseFür die Ermittler in Frankreich und Deutschland bestand schnell kein Zweifel daran, dass Andreas L., ein junger Mann, der immer schon Pilot werden wollte und nach seiner Ausbildung in der Lufthansa-Verkehrsfliegerschule in Bremen seit 2013 endlich in seinem Traumberuf arbeiten konnte, die Maschine vorsätzlich und bewusst zum Absturz brachte, weil er seinem Leben ein Ende setzen wollte. Mit ihm kamen seine fünf Crewkolleginnen und -kollegen und 144 Passagiere um.Angehörige der Opfer des Germanwings-Flugzeugabsturzes versammeln sich knapp zehn Jahre nach dem Absturz am 24. März 2025 in den französischen Alpen am Ort der Katastrophe.dpaAndreas L. war krank. Seine Ausbildung bei der Lufthansa musste er 2008 wegen depressiver Störungen unterbrechen, dem Arzt einer Flugschule offenbarte er, Suizidgedanken zu haben. Er wurde mit einem Psychopharmakon behandelt und konnte seine Ausbildung fortsetzen. In den Monaten vor dem Absturz soll L. dann einen schweren Rückfall erlitten haben. Nach Erkenntnissen der Ermittler war er von der Angst geplagt, zu erblinden und nicht mehr fliegen zu dürfen. Laboruntersuchungen an seinen sterblichen Überresten ergaben, dass er unter dem Einfluss mehrerer Antidepressiva und eines Schlafmittels stand.All diese verstörenden Informationen empfanden die Angehörigen als Katastrophe nach der Katastrophe. Dass niemand etwas mitbekommen haben wollte, konnten sie nicht glauben. Jahrelang versuchten einige Hinterbliebene, mutmaßliche Mitverantwortliche für den Tod ihrer Lieben ausfindig zu machen und zur Rechenschaft zu ziehen. Sie führten mehrere Prozesse gegen die Lufthansa. Doch die angerufenen Landgerichte sahen keine Versäumnisse des Konzerns.„Ein Sicherheitssystem muss ein bekanntes Risiko erkennen“Im September 2021 verwarf auch das Oberlandesgericht Hamm Ansprüche gegen das Unternehmen, gab aber ebenfalls den Hinweis, dass die Sachverständigen bei der Pilotenuntersuchung eine hoheitliche Aufgabe wahrnähmen. Daher müsse sich die Haftung gegen das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig richten. Also reichte Opferanwalt Reiter beim dortigen Landgericht Klage ein.
Germanwings Absturz: Hinterbliebene klagen gegen Luftfahrtbundesamt
Auch nach elf Jahren kämpfen die Hinterbliebenen von „Germanwings-Flug 9525“ für Aufklärung. Am Freitag beginnt ein neuer Prozess – aber ihre Chancen stehen schlecht.













