Wer haftet für den Germanwings-Absturz in den französischen Alpen? In Braunschweig startet ein weiterer ProzessDie Katastrophe vom März 2015 mit 150 Toten beschäftigt die Justiz bis heute. Nun klagen die Hinterbliebenen der Opfer gegen den Staat. Doch schon vor Prozessbeginn äussert das Landgericht grosse Zweifel.28.08.2026, 11.07 Uhr4 LeseminutenAn einem Gymnasium in Haltern in Nordrhein-Westfalen wird im März 2015 um die 16 Schüler und zwei Lehrerinnen des Gymnasiums getrauert, die beim Germanwings-Absturz ums Leben gekommen sind.Friedrich Stark / ImagoWer trägt Schuld am Absturz einer Germanwings-Maschine im März 2015? Elf Jahre nach dem Unglück in den französischen Alpen beschäftigt diese Frage noch immer die Justiz. Damals zerschellte ein Airbus A320 der Lufthansa-Billigtochter Germanwings auf dem Flug von Barcelona nach Düsseldorf an einem Bergmassiv. 150 Menschen starben.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Der Co-Pilot Andreas Lubitz sass allein im Cockpit, als die Maschine am 25. März 2015 um 10 Uhr 30 plötzlich in den Sinkflug ging. Er sperrte den Piloten, der von der Toilette zurückkehrte, aus dem Cockpit aus. Ohne dass irgendjemand eingreifen konnte, prallte das Flugzeug bei Le Vernet gegen einen Berg. Kein Passagier überlebte. Die meisten Opfer stammten aus Deutschland und Spanien. Darunter 16 Schüler sowie zwei Lehrerinnen eines Gymnasiums in Haltern am See in Nordrhein-Westfalen, die auf dem Rückweg von einem Schüleraustausch in Spanien waren.Spätere Ermittlungen ergaben, dass der Co-Pilot Lubitz an einer psychischen Erkrankung litt und wegen Depressionen behandelt wurde. Am Tag des Fluges war er krankgeschrieben. Trotzdem erschien er zur Arbeit. Schnell kamen die Ermittler zum Schluss, dass der Co-Pilot das Flugzeug wohl absichtlich zerstören wollte. Wenige Tage nach dem Absturz verkündete Lufthansa-Chef Carsten Spohr: «Wir müssen akzeptieren, dass das Flugzeug vermutlich durch den Co-Piloten absichtlich zum Absturz gebracht wurde.» Noch nie hatte die breite Öffentlichkeit einen so eindeutigen Fall von Piloten-Suizid im Dienst erlebt.Die Katastrophe löste grosse Bestürzung aus und entfachte eine Debatte über den Umgang mit psychischen Erkrankungen in hochsensiblen Bereichen oder den Regeln in einem Flugzeug-Cockpit. Und ob Behörden und Ärzte eine Mitschuld tragen, weil sie die Katastrophe hätten verhindern können. Mit diesen Fragen beschäftigt sich ab Freitag auch das Landgericht Braunschweig.Die Hinterbliebenen erlitten bereits Niederlagen vor Gericht30 Hinterbliebene klagen gegen den Staat. Sie fordern jeweils bis zu 110 000 Euro von der Bundesrepublik Deutschland. Die Kläger werfen den Behörden vor, die Flugtauglichkeit des Co-Piloten zu wenig überwacht zu haben. Ihrer Ansicht nach gingen die flugmedizinischen Untersuchungen zu möglichen psychiatrischen Erkrankungen zu wenig weit. Zudem hätten die zuständigen Stellen gesetzliche Vorgaben zur Überwachung und Feststellung der Flugtauglichkeit verletzt. Nach ihrer Argumentation wurde der Absturz dadurch möglich.Der Fall beschäftigt die Justiz seit Jahren. Mehrere Gerichte in verschiedenen Ländern befassten sich bereits mit den Folgen der Katastrophe. In Frankreich stellte die Justiz 2022 ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung ein. Das Strafgericht in Marseille urteilte, dass niemand vorhersehen oder verhindern konnte, dass der Co-Pilot den Airbus absichtlich zum Absturz bringen und gegen einen Berg steuern würde.Die Lufthansa hatte nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet. Laut früheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nächste Angehörige pro Opfer 10 000 Euro Schmerzensgeld. Hinzu kamen 25 000 Euro für jedes Todesopfer als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld.Zahlreiche Hinterbliebene forderten jedoch deutlich höhere Summen. Sie verklagten die Lufthansa auf weiteres Schmerzensgeld und Schadenersatz, erlitten jedoch Niederlagen. Die Landgerichte Frankfurt und Essen sowie in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Hamm wiesen die Klagen ab. Die Gerichte sahen die medizinische Überwachung der Piloten als staatliche Aufgabe. «Die Sicherheit des Flugverkehrs zu gewährleisten ist eine staatliche Aufgabe, die durch das Luftfahrt-Bundesamt wahrgenommen wird», hielt das Landgericht Frankfurt im Juni 2022 fest. Für eine Haftung komme deshalb der Staat, in dessen Dienst die Ärzte standen, infrage. Und nicht die Fluggesellschaft.Kläger halten die flugmedizinischen Untersuchungen für unzureichendDie Kläger richteten ihre Forderungen deshalb im Juli 2023 an die Bundesrepublik. Nun verhandelt das Landgericht Braunschweig über den Fall. Das Luftfahrt-Bundesamt vertritt dabei den Staat. Die Behörde untersteht dem Bundesverkehrsministerium und hat ihren Sitz in Braunschweig.Der erste Verhandlungstag am Freitag beginnt jedoch ohne Beweisaufnahme. Auch Zeugen und Sachverständige kommen zunächst nicht zu Wort, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das Gericht will zunächst Rechtsfragen klären.Für die Hinterbliebenen steht nach mehr als zehn Jahren eine zentrale Frage im Raum, teilte Klägeranwalt Julius Reiter mit. Wie konnte ein psychisch erkrankter Co-Pilot weiterhin in einem Cockpit einer deutschen Airline arbeiten? «Die Hinterbliebenen verlangen eine gerichtliche Antwort auf die Frage, ob der Staat die Sicherheitsmassnahmen eingehalten hat, die gerade ein solches Unglück verhindern sollten», sagt Reiter.Die Kläger halten die flugmedizinischen Untersuchungen von Co-Pilot Lubitz für unzureichend. Die zuständigen Fliegerärzte hätten seine psychischen Probleme erkennen und ihm die fliegerische Tauglichkeit entziehen müssen, argumentieren sie.Die Germanwings-Maschine zerschellte in den französischen Alpen.Sebastian Nogier / EPALandgericht zweifelt an der Schlüssigkeit der KlageFür die Angehörigen geht es deshalb um mehr als einen weiteren Gerichtstermin. «Unser Ziel ist, zu verhindern, dass dieser Prozess endet, bevor die entscheidenden Fragen überhaupt gestellt und Beweise erhoben worden sind», sagte Reiter.Ob die Kläger damit Erfolg haben, bleibt offen. Das Landgericht Braunschweig äusserte vorab Zweifel an der Schlüssigkeit der Klage. Nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts müssen die Betroffenen ihre Ansprüche erneut gegen die Fluggesellschaft richten. Damit steht die Auffassung des Gerichts aus Braunschweig im Widerspruch zu den Urteilen aus Frankfurt, Essen und Hamm. Diese verwiesen die Verantwortung für die medizinische Überwachung der Piloten auf den Staat.Der Rechtsstreit dürfte damit weitergehen, das Verfahren am Landgericht möglicherweise nicht die letzte Instanz sein. Und die juristische Aufarbeitung wird auch elf Jahre nach dem Absturz weitergehen.Mit AgenturmaterialPassend zum Artikel
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