GastkommentarBenjamin Schindler«Einfach weiter so» bei der Berner Polizei? Wohl eher nichtAutomatisierten Fahrzeugfahndung und Bodycams: Das Bundesgericht hat Teile des Berner Polizeigesetzes für verfassungswidrig erklärt. Das scheint aber den Berner Sicherheitsdirektor Philippe Müller wenig zu beeindrucken. Eine Replik.28.08.2026, 05.20 Uhr3 LeseminutenIn Bern möchte die Polizei ihr Instrumentarium technisch ausbauen. Die Neuerungen sind umstritten.Peter Klaunzer / KeystoneNach öffentlicher Urteilsberatung hat das Bundesgericht am 12. August 2026 Teile des Berner Polizeigesetzes für verfassungswidrig erklärt. Die schriftliche Begründung liegt noch nicht vor, doch der Kampf um die Deutungshoheit ist bereits entbrannt. In der NZZ (18. 8. 26) stellt sich der Berner Sicherheitsdirektor Philippe Müller auf den Standpunkt, der Kanton müsse seine Praxis nicht wesentlich ändern. Das ist gewagt.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die automatisierten Fahrzeugfahndung und BodycamsZur automatisierten Fahrzeugfahndung entschied das Gericht, eine geheime Massenüberwachung sei nur zulässig, wenn die Daten unverdächtiger Personen sofort gelöscht würden; die Fahndung dürfe erst wieder aufgenommen werden, wenn die nötigen Löschbestimmungen geschaffen seien. Nach der bisherigen Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass diese im Polizeigesetz selbst stehen müssen und nicht in einer Verordnung der Regierung.Sicher sagen lässt sich das aber erst, wenn die Begründung vorliegt – was Monate dauern dürfte. Überraschend ist deshalb, dass Regierungsrat Müller annimmt, die Fahndung stehe «nun ein paar Wochen still», und das Bundesgericht ersucht hat, sie für schwere Delikte wieder zu ermöglichen. Wie das gehen soll, ist ein Rätsel. Soll das Gericht sein nach intensiver Beratung gefälltes Urteil auf ein Schreiben hin revidieren? Oder will die Regierung die nötigen Bestimmungen im Eilzugstempo per Verordnung erlassen, bevor die Begründung Klärung bringt?Aller Voraussicht nach wird der Kanton den steinigen Weg eines demokratischen Gesetzgebungsverfahrens neu beschreiten müssen. Bis die Fahrzeugfahndung wieder läuft, dürften eher Jahre als Wochen ins Land ziehen.Zu prüfen hatte das Bundesgericht auch, ob die Berner Polizei Körperkameras (Bodycams) einsetzen darf. Das Gesetz sah deren Einsatz zu Zwecken der Strafverfolgung vor. Das Bundesgericht hob die Bestimmung auf, weil die Gesetzgebungskompetenz für die Strafverfolgung allein beim Bund liegt; die Kantone dürfen nur die präventive Polizeiarbeit regeln.Verwunderlich ist, dass sich der Sicherheitsdirektor ausgerechnet hier bestätigt sieht und festhält, «die Bodycams können bleiben». Als gesetzliche Grundlage soll nun die eidgenössische Strafprozessordnung dienen. Dort sucht man eine Regelung der Bodycams vergeblich – etwa dazu, wann die Kamera aktiviert werden darf, wofür die Aufnahmen ausgewertet und wann sie gelöscht werden. Geregelt sein müsste all dies; die entsprechende Berner Norm ist jedoch aufgehoben.Dass die Strafprozessordnung zu Bodycams schweigt, ist kein Zufall, weil ihre Regeln über technische Überwachungsgeräte auf geheime, staatsanwaltschaftlich angeordnete und genehmigungspflichtige Massnahmen zugeschnitten sind.«Trial and Error»Unabhängig davon bleibt die Frage, weshalb Bern die Bodycams überhaupt der Strafverfolgung zuordnete. Sie sollen typischerweise tätliche oder verbale Übergriffe durch Privatpersonen wie durch Polizeiangehörige verhindern und dokumentieren – ein präventives Anliegen, dessen Regelung unstrittig eine kantonale Kompetenz ist.Andere Kantone, etwa Basel-Landschaft, haben dafür in ihren Polizeigesetzen eine Grundlage geschaffen, die einer bundesgerichtlichen Prüfung standhalten dürfte.Die Kantone stehen im Polizeirecht vor grossen Herausforderungen. Die Gesetzgebung ist politisch hoch umstritten; fast jede Änderung wird mit dem Referendum bekämpft oder beim Bundesgericht angefochten. Und die Urteile sind nicht immer vorhersehbar – dass das Gericht hier öffentlich beriet, zeigt, wie umstritten die zentralen Fragen auch unter den Richtern waren.Polizeigesetzgebung ist zeitraubendes «Trial and Error». Darüber mag man sich ärgern. Höchstrichterliche Urteile nicht wahrhaben zu wollen, bietet aber keinen Ausweg; es erschwert die Suche nach der rechtsstaatlichen Balance zwischen Freiheit und Sicherheit nur zusätzlich.Benjamin Schindler ist Professor für öffentliches Recht mit besonderer Berücksichtigung des Verwaltungsrechts und des Verfahrensrechts sowie Direktor am Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis der Universität St. Gallen (IRP-HSG).Passend zum Artikel
Bundesgericht kippt Teile des Polizeigesetzes – was das für Bern bedeutet
Automatisierten Fahrzeugfahndung und Bodycams: Das Bundesgericht hat Teile des Berner Polizeigesetzes für verfassungswidrig erklärt. Das scheint aber den Berner Sicherheitsdirektor Philippe Müller wenig zu beeindrucken. Eine Replik.







