Berner Polizeigesetz kommt vors Bundesgericht: Darf der Kanton die Reitschule per Video überwachen?Die Justiz pfeift Kantone bei neuen Überwachungsmethoden in Polizeigesetzen regelmässig zurück. Jetzt debattiert das Bundesgericht über die Vorschriften im Kanton Bern – und das nicht zum ersten Mal.05.08.2026, 05.30 Uhr4 LeseminutenDer Kanton Bern hat im Gesetz festgelegt, dass er die Reitschule per Video überwachen könnte. Das ist umstritten.Elke Münzel / ImagoGeht es um Polizeirecht, geraten die Kantone regelmässig in den Clinch mit der Justiz: Der Kanton Luzern zum Beispiel wurde vom Bundesgericht schon zweimal zurückgepfiffen: 2017, als er die Kosten von Polizeieinsätzen an Demos pauschal auf die Demonstrantinnen und Demonstranten überwälzen wollte. Und 2024, als er die automatisierte Fahrzeugfahndung erlauben wollte. Bei diesem System werden Autos auf der Strasse mit Kameras erfasst, beispielsweise um Personen ausfindig zu machen, nach denen gefahndet wird. In beiden Fällen kam das Bundesgericht zu dem Schluss, dass die Regeln zu stark in die Grundrechte der Betroffenen eingegriffen hätten.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Was die Polizei tun darf und was nicht, wird seit Jahren hitzig diskutiert. Kaum ein Bereich staatlichen Handelns ist so kontrovers: Es geht um Grundrechte und um Sicherheit: Dem Bedürfnis, Kriminalität zu bekämpfen, steht die Sorge wegen Überwachung und Zwang gegenüber.Nicht nur tatsächliche Polizeieinsätze geben deshalb regelmässig zu reden, sondern auch die Regeln, die für die Polizei gelten. Diese sind meist in kantonalen Gesetzen festgelegt. Regelmässig werden solche kantonalen Polizeigesetze vor Bundesgericht angefochten. Widerstand von Organisationen, von Parteien oder aus der Bevölkerung gibt es vor allem dann, wenn die Kantone ihre Polizei mit neuen Kompetenzen ausstatten und beispielsweise zusätzliche Überwachungsmethoden einführen. Und das höchste Gericht ist streng: In den vergangenen Jahren hat das Bundesgericht mehrere solcher Beschwerden zumindest teilweise gutgeheissen.So musste der Kanton Solothurn nach einem Urteil des Bundesgerichts die automatisierte Fahrzeugfahndung wieder aus dem Gesetz streichen und sanfter ausgestalten. Und im Jahr 2020 hob das Bundesgericht mehrere Bestimmungen des 2018 beschlossenen Berner Polizeigesetzes auf, zum Beispiel die Überwachung von Personen mit GPS-Geräten.Bern zum zweiten Mal vor BundesgerichtUnd jetzt landet das Berner Polizeigesetz bereits zum zweiten Mal beim Bundesgericht. Zwar hatte der Kanton vor drei Jahren die Regeln angepasst, welche das Bundesgericht zuvor als unzulässig eingestuft hatte. Im gleichen Zug hat er aber zusätzliche Bestimmungen eingeführt. Sie weiten die Kompetenzen der Polizei erneut aus. Gegen die Bestimmungen haben die Demokratischen Juristen und Juristinnen (DJ), linke Parteien, weitere Organisationen und eine Privatperson eine Beschwerde eingereicht.Kommende Woche führt das Bundesgericht dazu eine öffentliche Urteilsberatung durch. Das geschieht nur in seltenen Fällen, wenn sich die Richterinnen und Richter in grundsätzlichen Fragen nicht einig sind. Das Setting deutet also auf eine gewisse Brisanz hin. Das Gericht tritt in Fünferbesetzung zusammen und fällt das Urteil per Mehrheitsentscheid.Die Beschwerdeführer kritisieren drei neue Bestimmungen im Gesetz, die der Kantonspolizei zusätzliche Befugnisse zur Überwachung geben. So darf die Polizei Nummernschilder vorbeifahrender Autos scannen. Sie gleicht diese automatisch mit Datenbanken ab. Wird beispielsweise eine Person gesucht, macht das System auch Fotos des Autolenkers und übermittelt sie an die Polizei. Das gilt nicht nur, wenn die Personen wegen schwerer Verbrechen verdächtigt werden, sondern auch bei Bagatelldelikten wie dem Fahren ohne Versicherungsschutz. Alle gesammelten Daten werden während sechzig Tagen gespeichert.Bodycams bei PolizistenDie DJ sehen darin eine Massenüberwachung, die die Grundrechte auf Privatsphäre und auf persönliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger verletzt. Ausserdem dürfe der Kanton seiner Polizei die automatische Fahrzeugfahndung gar nicht erlauben, weil die Kompetenz dafür beim Bund liege. Die Berner Kantonsregierung stellt sich auf den Standpunkt, dass sie die Regeln zur automatisierten Fahrzeugfahndung so ausgestaltet habe, wie es das Bundesgericht in den Fällen von Solothurn und Luzern verlangt habe.Und das sind nicht die einzigen Kameras, die strittig sind: Seit 2022 nutzt die Berner Polizei Bodycams, um das Geschehen bei Polizeieinsätzen besser dokumentieren und Straftaten belegen zu können. Die Kantonsregierung erhofft sich durch den Einsatz mehr Objektivität bei der Beurteilung des Geschehens. Allerdings können die Polizisten selbst entscheiden, wann sie filmen. Sie können also die Kamera ausgeschaltet lassen, wenn sie Zwangsmittel anwenden, zum Beispiel bei Festnahmen. Genau dies kritisieren die Beschwerdeführer. Ebenso die Regel, dass auch in Privaträumen gefilmt werden darf.Doch keine Bestimmung ist politisch so umstritten wie die Frage, ob der Kanton die Gemeinden zwingen können soll, sogenannte Hotspots per Video zu überwachen – Orte, an denen besonders viel Kriminalität passiert. Die DJ sind der Ansicht, das verletze die Gemeindeautonomie. Bereits bei den Beratungen im Kantonsparlament wurde die Bestimmung nur knapp angenommen: Die grossen Städte Bern, Thun und Biel wehrten sich dagegen.Der Kanton will die Gemeinden zur Kameraüberwachung zwingenEs ist kein Geheimnis, dass die Regel nicht zuletzt mit Blick auf das linke Berner Kulturzentrum Reitschule beschlossen wurde. Dort kommt es regelmässig zu Ausschreitungen und Gewalttaten. Der kantonale Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP) fordert seit Jahren, dass das Areal per Video überwacht wird. Die links regierte Stadt Bern will davon nichts wissen.Obwohl die Regel seit zwei Jahren in Kraft ist, sind bei der Reitschule bisher keine Kameras installiert worden. Das revidierte Polizeigesetz hält nämlich fest, dass der Kanton und die Gemeinden die Kosten für eine Videoüberwachung je zur Hälfte tragen müssen. Weil mit Kosten von mehreren Millionen Franken gerechnet wird, müsste in der Stadt Bern das Parlament darüber befinden. Die linke Mehrheit würde den Antrag mit Sicherheit ablehnen. Ob der Bundesgerichtsentscheid zugunsten des Berner Polizeigesetzes an diesem alten Streit wirklich etwas ändern würde – es bleibt fraglich.Passend zum Artikel