Mit einer groß angelegten Razzia geht die Polizei in fünf Bundesländern seit dem frühen Morgen gegen zahlreiche Personen aus dem rechtsextremen Lager vor. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Halle an der Saale durchsuchten Beamte in Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Berlin die Wohnungen von 15 Beschuldigten.Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, die verbotene rechtsextreme „Artgemeinschaft“ fortzuführen. Ein Sprecher des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt bestätigte der Süddeutschen Zeitung die Durchsuchungsmaßnahmen. Ziel sei es, Beweismittel wie elektronische Geräte sicherzustellen, Haftbefehle gebe es keine.Die „Artgemeinschaft“ war die größte deutsche neonazistische VereinigungUnter den Beschuldigten sind auch AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt. Simon Lansmann kandidiert als Direktkandidat für die Landtagswahl Anfang September. Sein Hof in der Nähe von Gardelegen ist ein Ziel der heutigen Durchsuchungen, wie sein Anwalt bestätigte. Auf diesem Hof fand laut Spiegel kürzlich eine Sonnenwendfeier mit Anhängern der Artgemeinschaft statt. Damals soll ebenso Sebastian Koch, Platz 8 der Landesliste, anwesend gewesen sein. Auch bei ihm fand nach Informationen der Volksstimme am Donnerstag eine Durchsuchung statt. Lansmann und Koch waren am Donnerstag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.Die Artgemeinschaft wurde 1951 gegründet, im Sinne ihrer Rassenideologie wollte sie eine angebliche nord- und mitteleuropäische „Menschenart“ erhalten. Dafür wurden auch Kinder und Jugendliche indoktriniert. Laut Verfassungschutz war die „Artgemeinschaft“ die größte deutsche neonazistische Vereinigung. Sie bezog sich demnach direkt auf den historischen Nationalsozialismus und fungierte als wichtige Schnittstelle der deutschen Neonaziszene.Das Bundesinnenministerium hat die „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ – so der vollständige Name – vor drei Jahren verboten, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und insbesondere wegen ihrer antisemitischen Überzeugungen gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte.Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Verbot im Frühjahr dieses Jahres bestätigt. Den Beteuerungen, man sei unpolitisch, waren nicht überzeugend. Die Artgemeinschaft greife klar auf das Gesellschaftsmodell des Nationalsozialismus zurück, urteilte das Gericht. Die Fortführung der Vereinsaktivität der „Artgemeinschaft“ ist seitdem nach Paragraf 85 des Strafgesetzbuches verboten und kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.Mitarbeit: Julian Feldmann
Rechtsextremismus: Razzia in fünf Bundesländern gegen rassistischen Verein
15 Personen werden beschuldigt, die verbotene rechtsextremistische Gruppierung „Artgemeinschaft“ fortgeführt haben. Darunter sind auch AfD-Kandidaten aus Sachsen-Anhalt.












