Noch weiß niemand, wie das Bundesverfassungsgericht in wenigen Monaten urteilen wird. Wer aber der Meinung ist, dass das geltende Erbschaftsteuerrecht wegen der erheblichen Bevorzugung von Unternehmenserben gegen das Grundgesetz verstößt, dem hat das Statistische Bundesamt am Mittwoch weitere schlagkräftige Argumente geliefert.Nach den Berechnungen der Wiesbadener Behörde verzeichneten die 16 Bundesländer im vergangenen Jahr so hohe Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer wie nie zuvor. Insgesamt zogen sie 21,4 Milliarden Euro ein, das ist im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von fast 61 Prozent. Ausschlaggebend war dabei vor allem der sprunghafte Anstieg bei der Besteuerung sehr großer Vermögensübertragungen. So wurden mit einem Gesamtvolumen von 16,8 Milliarden Euro mehr als doppelt so viele Anteile an Kapitalgesellschaften zur Steuer veranlagt wie im Vorjahr. Das übertragene Betriebsvermögen wuchs um 19 Prozent auf 25,6 Milliarden Euro, wobei hier vor allem Schenkungen ins Gewicht fielen. Das übertragene Grundvermögen erhöhte sich um 11,2 Prozent auf 51,6 Milliarden Euro.„Auf den ersten Blick könnte man meinen, die heute veröffentlichten Zahlen zu Erbschaft- und Schenkungsteuer zeigen, wie kräftig Erben in Deutschland bereits zur Kasse gebeten werden“, sagte der Chef des Düsseldorfer Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), Sebastian Dullien. Tatsächlich sei der deutliche Anstieg der Steuereinnahmen aber nur ein Indiz der wachsenden Vermögensungleichheit in Deutschland, da von den steuerpflichtigen Übertragungen gerade einmal 180 000 Menschen und damit nur rund 0,2 Prozent der Bevölkerung profitiert hätten.Auch viele andere Kritiker halten das geltende Gesetz für ebenso ungerecht wie verfassungswidrig. So verweist ein Bündnis aus 21 Sozialverbänden, Gewerkschaften, Umweltorganisationen und zivilgesellschaftlichen Initiativen darauf, dass die Finanzämter im vergangenen Jahr 34 Großerben fällige Steuern in Höhe von insgesamt 3,7 Milliarden Euro erlassen hätten. Zusammengenommen flossen den betroffenen Erbinnen und Erben demnach etwa zwölf Milliarden Euro zu. Darauf mussten sie im Durchschnitt nur rund zwei Prozent Erbschaftsteuer zahlen, weil der Fiskus letztlich auf 94 Prozent der festgesetzten Summe verzichtete.Gerade Erben hoher Unternehmensvermögen genießen PrivilegienMöglich machte das die 2016 eingeführte sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung, die verhindern soll, dass Erben hoher Unternehmensvermögen von mehr als 26 Millionen Euro die Firma verkaufen oder aufgeben müssen, nur um die Steuer bezahlen zu können. Ergebnis ist jedoch, dass ausgerechnet „Superreiche“ bei der Erbschaftsteuer weitgehend ungeschoren davonkommen, wie das Aktionsbündnis kritisierte. Kleine Erbschaften oberhalb der Freibeträge würden dagegen verhältnismäßig stark belastet. Seit Einführung der Privilegien für Unternehmenserben im Jahr 2009 seien der Allgemeinheit dadurch bereits mehr als 100 Milliarden Euro entgangen, so das Bündnis. Auch deshalb sei die Vermögensungleichheit in Deutschland im internationalen Vergleich besonders hoch.Laut Statistischem Bundesamt erreichten sowohl die festgesetzte Erbschaftsteuer als auch die Schenkungsteuer, die bei Vermögensübertragungen zu Lebzeiten fällig wird, neue Spitzenwerte. Das Steueraufkommen aus Erbschaften erhöhte sich um 57 Prozent auf 13,3 Milliarden Euro und fiel damit eineinhalbmal so hoch aus wie im bisherigen Rekordjahr 2021. Die Einnahmen aus der Schenkungsteuer legten gar um 67 Prozent auf 8,1 Milliarden Euro zu. Insgesamt wurde im Jahr 2025 Vermögen im Wert von 141,1 Milliarden Euro steuerpflichtig übertragen, gut 23 Prozent mehr als 2024. Rechnet man Erbschaften und Schenkungen hinzu, die unterhalb der geltenden Freigrenzen von 500 000 Euro für Ehegatten und 400 000 Euro für Kinder liegen und deshalb nicht in der Statistik auftauchen, kommt man auf ein vererbtes Gesamtvolumen von geschätzt rund 400 Milliarden Euro.IMK-Chef Dullien forderte erneut die Abschaffung der Steuerprivilegien für Firmenerben. Ein solcher Schritt würde nicht nur hohe Mehreinnahmen bringen, sondern auch die Gerechtigkeit des deutschen Steuersystems erhöhen, so der Ökonom. „Länder wie Frankreich oder Großbritannien ziehen Erben deutlich stärker zur Finanzierung des Gemeinwohls heran. Angesichts knapper öffentlicher Kassen in Deutschland wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, auch bei uns eine solche Reform voranzutreiben“, sagte Dullien. Forderungen nach einer Abschaffung der Erbschaftsteuer, wie sie AfD und FDP erheben, bezeichnete er als „absurd“.Das Bundesverfassungsgericht wird sich Mitte Oktober in einer öffentlichen Verhandlung mit der Erbschaftsteuer befassen. Mit einem Urteil rechnen Fachleute für Anfang kommenden Jahres.