Wer Geschäfte macht, muss wissen, mit wem. Mit der neuen Rechtsform EU Inc. droht nun ausgerechnet im Gesellschaftsrecht ein Stück jener Anonymität Einzug zu halten, die man bislang bewusst zu vermeiden versucht hat. Binnen 48 Stunden könnten künftig haftungsbeschränkte Gesellschaften entstehen, deren wahres Gesicht hinter Scheingesellschaften und Strohmannkonstellationen verschwinden kann. Es kommt wie ein nüchternes Digitalisierungsprojekt der EU daher, erschwert es künftig aber zu erkennen, wer sich hinter einem Unternehmen verbirgt.Auf den ersten Blick vernünftig klingt die schnelle Onlinegründung, die Mustersatzung und die Schnittstelle zu Registern und der Finanzverwaltung. Start-ups sollen nicht mehr an Formalien scheitern, Kleinstunternehmer nicht mehr an Gebühren. Der Binnenmarkt soll endlich auch im Gesellschaftsrecht spürbar werden.Hinter der glänzenden Front von Effizienz und Digitalisierung droht eine strukturelle Schwächung von Geldwäscheprävention, Sanktionsdurchsetzung, Mitbestimmung und Registerwahrheit. Die EU Inc. wird über ein zentralisiertes Interface angemeldet, eine Identifizierung durch eine öffentliche Stelle ist nicht vorgesehen. Die elektronische Signatur genügt. Wer die Zugangsdaten kennt, kann Gesellschaften im Namen Dritter gründen und bestehende Gesellschaften unter seine Kontrolle bringen. Die handelnden Personen sieht kein Gericht, keine Behörde und kein Notar.Ohne neutrale InstanzDie Gesellschaft führt ihr Anteilsregister selbst, nichtöffentlich und ohne neutrale Instanz. Anteilsübertragungen und Kapitalmaßnahmen erfolgen ohne Beteiligung eines Organs der Rechtspflege. Damit entfallen Legalitätsgewähr und Grundlage des gutgläubigen Erwerbs. Wer Inhaber eines Anteils ist, richtet sich nach der Selbstauskunft der Gesellschaft. Niemand kann zuverlässig feststellen, wem das Unternehmen tatsächlich gehört. Verschleierte Beteiligungsstrukturen, Vermögensverschiebungen im Verborgenen und die Umgehung von Sanktionslisten treten damit aus dem Schatten des Missbrauchsverdachts heraus und werden sehenden Auges zum strukturell angelegten Risiko des Systems.Besonders in der Immobilienbranche droht eine gefährliche Entkopplung von Grundbuch und Realität. Grundstücke können über eine EU Inc. gehalten werden, deren Eigentümerstruktur sich im Dunkel privater Register verändert. Transparenzregister und Handelsregister werden zu dekorativen Kulissen, während die entscheidenden Bewegungen im Verborgenen stattfinden. Für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist das ein großer Rückschritt.Über die Transparenzdefizite hinaus eröffnet die EU Inc. auch neue Möglichkeiten regulatorischer Arbitrage. Die freie Wahl des Satzungssitzes, losgelöst vom Ort der tatsächlichen Tätigkeit, erlaubt es Unternehmen, gezielt von unterschiedlichen nationalen Rechtsstandards zu profitieren. Denn an den Satzungssitz knüpfen zentrale Rechtsfolgen an – etwa die Arbeitnehmermitbestimmung. Wer operativ in Deutschland tätig ist, aber die Mitbestimmung scheut, kann den satzungsmäßigen Sitz in einen Mitgliedstaat mit niedrigeren Standards verlagern – ein Delaware-System ohne offene politische Debatte über seine Konsequenzen.Diese Entwicklung erscheint umso bemerkenswerter, als Europa in den vergangenen Jahren immense Anstrengungen unternommen hat, um seine Finanzplätze gegen Missbrauch zu wappnen. Gerade in der aktuellen geopolitischen Lage ist Transparenz kein Luxus, sondern ein Element der Sicherheitsarchitektur. Die EU Inc. droht, die eigenen Fortschritte der Europäischen Union zu unterlaufen.Werner Beulke ist Strafverteidiger und emeritierter Rechtsprofessor der Universität Passau.
EU Inc. führt zu gefährlicher Intransparenz
Die geplante neue Rechtsform besticht auf den ersten Blick mit ihrer schnellen und einfachen Gründung. Doch ermöglicht sie viel Verschleierung.








