Die Maßnahme betraf Antragsteller aus lateinamerikanischen Ländern wie Brasilien, Kolumbien und Uruguay, aus Balkanstaaten wie Bosnien und Herzegowina und Albanien, aus südasiatischen Ländern wie Pakistan und Bangladesch sowie aus vielen Staaten in Afrika, dem Nahen Osten und der Karibik. Das Außenministerium hatte erklärt, bei diesen Personen bestehe ein hohes Risiko, dass sie der öffentlichen Hand zur Last fallen und Sozialleistungen in Anspruch nehmen.Geklagt hatten Einwandererrechtsorganisationen, Antragsteller auf Einwanderungsvisa und US-Bürger, die Familienangehörige sponserten. Trump verfolgt in der Einwanderungspolitik einen harten Kurs. Die Kläger hatten argumentiert, die Regelung verletze unter anderem das Einwanderungsrecht und rechtsstaatliche Verfahrensgarantien.
Donald Trump hatte sich nicht zurückgehalten, wenn es um seine Meinung zu zahlreichen afrikanischen Ländern – viele davon durch Armut geprägt – geht. Im Dezember sprach er bei einer Kundgebung in Pennsylvania von »Dreckslöchern« (»shithole countries«), aus denen seiner Meinung nach zu viele Menschen in die USA kommen würden. Konkret nannte er Somalia und lästerte über »schreckliche Orte, dreckig, schmutzig, widerwärtig und voller Verbrechen«.













