Bei der Präsentation der Jahresbilanz der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt im Frühsommer zeigte sich Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) hochzufrieden mit der Arbeit der Strafverfolger. Die Frankfurter Ermittler sind stark mit der Aufklärung des Cum-Ex-Skandals befasst. „Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt“, mahnte Heinz damals vor Journalisten. Durch Cum-Ex-Aktiengeschäfte sei in Deutschland ein geschätzter Schaden von zehn bis zwölf Milliarden Euro entstanden. „Das dürfen wir nicht einfach zulassen“, sagte der Justizminister.Schon damals zeichnete sich nach F.A.Z.-Informationen ab, dass die Generalstaatsanwaltschaft noch vor Ende des Sommers eine weitere Anklage gegen mutmaßliche Steuerhinterzieher erheben würde. Am Donnerstag teilte die Behörde mit, dass sie beim Landgericht Frankfurt Anklage gegen mehrere ehemalige Banker erhoben habe, nannte aber keinen Namen des Kreditinstituts. Gegen zwei Briten im Alter von 66 und 59 Jahren, einen 61-jährigen Deutschen und einen 60-jährigen US-Amerikaner, besteht demnach der Verdacht, gemeinschaftlich eine Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall begangen zu haben. Die Männer sollen zum Tatzeitpunkt 2008 bei der Bank mit Sitz in Frankfurt am Main und in der Londoner Niederlassung gearbeitet haben. Im Laufe des Vormittags verdichteten sich die Anzeichen, dass es sich bei den Verdächtigen um vier frühere Mitarbeiter der Commerzbank handelt. Das berichtete zunächst die „Süddeutsche Zeitung“. Auf eine schriftliche Anfrage teilte ein Sprecher der Bank mit, man äußere sich nicht zu Verfahren gegen Dritte. „Die Commerzbank ist nicht selbst verfahrensbeteiligt.“Commerzbank taucht immer wieder im Steuerskandal aufDer Name der Bank fällt über die Jahre immer wieder im Zusammenhang mit dem größten Steuerskandal der deutschen Wirtschaftsgeschichte. So berichtete ein ranghoher Mitarbeiter dem Cum-Ex-Untersuchungsausschuss des Bundestags im November 2016 von einer freiwilligen Aufarbeitung der fragwürdigen Aktiengeschäfte. Entgegen der ursprünglichen Annahme sei es in Einzelfällen in den Jahren 2004, 2005 und 2008 zu Cum-Ex-Deals gekommen. In den länger zurückliegenden Fällen hätten Händler nicht gewusst, dass es sich um Leerverkäufe gehandelt habe. Im Jahr 2008 habe es eine bedingte Freigabe ohne Absprachen und ausländische Beteiligung gegeben. Es habe „keine Anlass“ bestanden, an der Legalität der Geschäfte zu zweifeln, so der Zeuge – das Gesamtvolumen der Deals soll rund 52 Millionen Euro betragen haben. Ein anderer Zeuge, der damalige Leiter der Steuerabteilung der Commerzbank, sagte aus, einzelne Verstöße hätten sich nicht ausschließen lassen können.Im Frühjahr 2017 akzeptiert die Commerzbank ein Urteil des Hessischen Finanzgerichts, das der Bank die Erstattung von 75 Millionen Euro Ertragssteuern aus Cum-Ex-Deals verweigerte. Im Herbst des Jahres durchsuchten Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft dann die Commerzbank-Zentrale sowie mehrere Privatwohnungen im Rhein-Main-Gebiet. Den Anstoß für die Razzia soll ein Zwischenbericht der Big-Four-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pwc gegeben haben. Eine zweite Durchsuchung, diesmal durch die Staatsanwaltschaft Köln, folgte 2019.Nach den nun abgeschlossenen Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt sollen die vier ehemaligen Mitarbeiter 2008 rund um den Dividendenstichtag Cum-Ex-Aktiengeschäfte getätigt haben. Diese Geschäfte sollen allein dazu gedient haben, tatsächlich nicht gezahlte Kapitalertragsteuer in Steuerbescheinigungen auszuweisen. Die Angeschuldigten sollen diese Beträge anschließend für ihr Bankinstitut auf Grundlage falscher Steuerbescheinigungen für das Jahr 2008 geltend gemacht, sich angerechnet und ausgezahlt haben lassen. Dem hessischen Fiskus soll dadurch ein Schaden von mehr als 20 Millionen Euro entstanden sein, heißt es in der Anklageschrift.Die beiden seinerzeit in London tätigen Angeschuldigten sollen die Aktiengeschäfte gemeinsam mit einem in Frankfurt tätigen Kollegen geplant und überwacht haben. Zunächst soll der damals 66 Jahre alte Brite in London die Handelsstrategie genehmigt und damit grünes Licht für die Geschäfte gegeben haben. Den Handel mit Aktien von Dax-Unternehmen soll im Wesentlichen der 60 Jahre alte US-Amerikaner von Frankfurt aus gesteuert haben. Über die Zulassung der Anklage und Eröffnung der Hauptverhandlung muss eine Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Frankfurt entscheiden.„Mr. Cum-Ex“, Bankspitze und GroßkanzleipartnerSeit 2017 hat die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft sieben Anklagen bei den Landgerichten in Frankfurt und Wiesbaden erhoben. Darunter waren unter anderem Verfahren gegen den Steueranwalt Hanno Berger, mehrere frühere Mitglieder der Führungsriege der Maple Bank sowie den ehemaligen Freshfields-Partner Ulf Johannemann. Insgesamt seien inzwischen zwölf Angeklagte von Gerichten verurteilt worden, teilweise bereits rechtskräftig, so die Anklagebehörde. Zudem seien fünf Bußgeldverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) im Zusammenhang mit Finanzinstituten abgeschlossen worden, hieß es.Nach eigenen Angaben gehen die Frankfurter Ermittler inzwischen davon aus, einen wesentlichen Teil der Cum-Ex-Verfahrenskomplexe bearbeitet und abgeschlossen zu haben. In zehn weiteren umfangreichen Verfahrenskomplexen wird aktuell noch gegen 39 Beschuldigte ermittelt.
Commerzbank: Anklage gegen Ex-Mitarbeiter wegen Cum-Ex-Deals im Jahr 2008
Die Spur führt von Frankfurt nach London: Vier ehemalige Mitarbeiter der Commerzbank sind wegen illegaler Aktiengeschäfte im Jahr 2008 angeklagt. Der Schaden soll mehr als 20 Millionen Euro betragen.









