Bei der Präsentation der Jahresbilanz der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt im Frühsommer zeigten sich Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) und Behördenleiter Torsten Kunze hochzufrieden mit der Arbeit der Strafverfolger. Neben der Bekämpfung von Cybercrime und organisierter Kriminalität war die Eingreifreserve weiterhin stark mit der Aufklärung des Cum-Ex-Skandals befasst. „Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt“, mahnte Heinz Ende Mai vor Journalisten. Allein durch Cum-Ex-Aktiengeschäfte sei in Deutschland ein geschätzter Schaden von zehn bis zwölf Milliarden Euro entstanden. „Das dürfen wir nicht einfach zulassen“, sagte der Justizminister.Nach F.A.Z.-Informationen zeichnete sich schon damals ab, dass die Generalstaatsanwaltschaft noch vor Ende des Sommers eine weitere Anklage gegen mutmaßliche Steuerhinterzieher erheben würde. Am Donnerstag teilte die Behörde mit, dass sie beim Landgericht Frankfurt Anklage gegen mehrere ehemalige Banker erhoben habe, die in Deutschland und im Ausland tätig waren. Wie ein Sprecher mitteilte, handelt es sich bei ihnen um frühere Mitarbeiter eines Bankinstituts mit Sitz in Frankfurt am Main, die teilweise auch in der Londoner Niederlassung des Instituts tätig waren. Gegen zwei Briten im Alter von 66 und 59 Jahren, einen 61-jährigen Deutschen und einen 60-jährigen US-Amerikaner besteht demnach der Verdacht, gemeinschaftlich eine Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall begangen zu haben.Nach den Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft sollen die vier Angeschuldigten im Jahr 2008 im Zusammenhang mit dem Dividendenstichtag Aktiengeschäfte ihrer Bank getätigt haben. Diese Geschäfte sollen allein dazu gedient haben, tatsächlich nicht gezahlte Kapitalertragsteuer in Steuerbescheinigungen auszuweisen. Die Angeschuldigten sollen diese Beträge anschließend für ihr Bankinstitut auf Grundlage falscher Steuerbescheinigungen für das Jahr 2008 geltend gemacht und sich anrechnen und auszahlen lassen haben. Die Vorwürfe beschreiben damit das bekannte Muster illegaler Cum-Ex-Geschäfte. Dem hessischen Fiskus soll dadurch ein Schaden von mehr als 20 Millionen Euro entstanden sein, heißt es in der Anklageschrift.Genehmigung kam aus LondonDie beiden seinerzeit in London tätigen Angeschuldigten sollen die Aktiengeschäfte gemeinsam mit einem in Frankfurt tätigen Kollegen geplant und überwacht haben. Davon gehen die Ankläger aus. Zunächst soll der damals 66 Jahre alte Brite in London die Handelsstrategie genehmigt und damit grünes Licht für die Geschäfte gegeben haben. Den Handel mit Aktien von Dax-Unternehmen soll im Wesentlichen der 60 Jahre alte US-Amerikaner von Frankfurt aus gesteuert haben.Die Namen der Angeschuldigten und des Bankinstituts teilte die Strafverfolgungsbehörde nicht mit. Über die Zulassung der Anklage und Eröffnung der Hauptverhandlung muss eine Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Frankfurt entscheiden.„Mr. Cum-Ex“, Bankspitze und GroßkanzleipartnerSeit 2017 hat die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft sieben Anklagen bei den Landgerichten in Frankfurt und Wiesbaden erhoben. Darunter waren unter anderem Verfahren gegen den Steueranwalt Hanno Berger, mehrere frühere Mitglieder der Führungsriege der Maple Bank sowie den ehemaligen Freshfields-Partner Ulf Johannemann. Insgesamt seien inzwischen zwölf Angeklagte von Gerichten verurteilt worden, teilweise bereits rechtskräftig, so die Anklagebehörde. Zudem seien fünf Bußgeldverfahren nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) im Zusammenhang mit Finanzinstituten abgeschlossen worden, hieß es.Nach eigenen Angaben gehen die Frankfurter Ermittler inzwischen davon aus, einen wesentlichen Teil der Cum-Ex-Verfahrenskomplexe bearbeitet und abgeschlossen zu haben. In zehn weiteren umfangreichen Verfahrenskomplexen wird aktuell noch gegen 39 Beschuldigte ermittelt.
Cum-Ex-Skandal: Vier Banker sollen vor Gericht in Frankfurt
Die Spur führt von Frankfurt nach London: Vier ehemalige Mitarbeiter eines Bankinstituts sind wegen illegaler Aktiengeschäfte im Jahr 2008 angeklagt. Der Schaden sollen mehr als 20 Millionen Euro betragen.









