KommentarFlucht nach Syrien: Asads Folterer führt Österreichs Rechtsstaat vor – und nur die FPÖ empört sichMit grossem Aufwand erwirkte die österreichische Justiz ein wegweisendes Urteil gegen zwei Schergen des gestürzten syrischen Regimes. Nun droht es, Makulatur zu werden. Ausgerechnet die Rechtspopulisten fordern die Rückholung des geflüchteten Syrers – zu Recht.20.08.2026, 05.30 Uhr3 LeseminutenIn den syrischen Gefängnissen wurde systematisch gefoltert. Das Bild stammt aus einem verlassenen Trakt in Deir al-Zur.Kasim El Amiri / GettyMan kann es nur als peinlich für Österreich bezeichnen. Erst Anfang Juli hatte ein Gericht in Wien zwei hohe Vertreter des gestürzten Asad-Regimes zu je acht Jahren Haft verurteilt. Sie waren für schuldig befunden worden, in einem Gefängnis in der Stadt Rakka Oppositionelle misshandelt zu haben, um die Protestbewegung während des Arabischen Frühlings niederzuschlagen. Die Genugtuung für die Opfer hielt indes nicht lange an. Nur drei Wochen nach dem Urteilsspruch reiste einer der beiden Folterer unbehelligt in die syrische Heimat zurück. Sein Clan bereitete ihm einen feierlichen Empfang und dokumentierte dies in den sozialen Netzwerken. Der österreichische Rechtsstaat wurde vorgeführt.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Wie konnte das passieren? Am Anfang steht eine verhängnisvolle Fehleinschätzung. Während der prominentere Angeklagte, der frühere Brigadegeneral Khaled al-Halabi, schon seit bald zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt, befand sich der ehemalige Polizeichef Mussab Abu R. auf freiem Fuss. Anders als bei Halabi sah ein Gericht bei ihm keine Fluchtgefahr, weil auch seine Familie in Österreich lebte. Das steht im Einklang mit der österreichischen Praxis, die zu Recht hohe Anforderungen an einen Freiheitsentzug stellt.Die Flucht überschattet ein beispielhaft geführtes VerfahrenWeil der Schuldspruch gegen beide Syrer noch nicht rechtskräftig ist, konnte Abu R. auch danach nicht einfach inhaftiert werden. Allerdings wurden auch keine milderen Massnahmen verhängt, etwa der Entzug des Reisepasses oder eine Meldepflicht.So war die Flucht für Abu R. eine Leichtigkeit. Sie überschattet nun ein Verfahren, das als beispielhaft in die Geschichte hätte eingehen können. Es war für Österreich das erste nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip, das die Ahndung schwerer Völkerrechtsverletzung auch im Ausland ermöglicht, und es wurde mit enormem Aufwand geführt. Unterstützt von mehreren Nichtregierungsorganisationen analysierten die Ermittler akribisch im kriegsversehrten Syrien gesicherte Beweisunterlagen und spürten in halb Europa ansässige Zeugen auf.Der Prozess wurde vom vorsitzenden Richter kenntnisreich und engagiert geführt. Welche Belastung er für die gegen ihre beiden Peiniger aussagenden Opfer war, wurde dabei immer wieder deutlich. Ein Zeuge brach etwa weinend zusammen während seiner Einvernahme. Zuvor hatte er geschildert, dass er wegen der körperlichen Folgeschäden der Folter sein erst wenige Kilogramm schweres Baby nicht hochheben könne.Beim Prozess in Wien schilderten einstige Insassen erschütternde Zustände in den Gefängnissen. Die Aufnahme stammt aus der besonders berüchtigten Einrichtung Saidnaya in Damaskus.Manon Roca / ImagoDa sich Abu R. wieder in Syrien aufhält, müssen die im Land befindlichen Opfer und ihre Angehörigen Racheakte befürchten. Zwar wurde der einstige Polizeikommandant am Wochenende festgenommen, aber es ist völlig offen, was das bedeutet. Die Übergangsjustiz funktioniert erst unzureichend und garantiert vorerst weder faire Verfahren noch angemessene Strafen.Es ist nicht egal, ob dieses Urteil Konsequenzen hatUmso erstaunlicher ist, wie nonchalant Österreichs Regierung hinnimmt, dass das mit viel Steuergeld erwirkte Urteil zur Makulatur zu werden droht. Nur die FPÖ empört sich darüber, dass man den «Folterknecht laufen liess». Ausgerechnet die Partei, die unlängst mit ihrem dummdreisten «Remigrationssong» Abschiebungen feierte, fordert sogar die Rückführung von Abu R., damit die Strafe vollstreckt werde.Es ist simpel, sich darüber lustig zu machen, wie es der konservative Innenminister Gerald Karner tat. Es sei «verkehrte Welt», wenn ausgerechnet die FPÖ die Rückholung eines kriminellen Ausländers fordere. Er hingegen sei froh, dass Abu R. nun in Syrien in Haft sei, erklärte er.Doch damit macht es sich Österreich zu einfach. Die FPÖ hat völlig recht: Es ist nicht egal, ob dieses auch international wegweisende Urteil für den Asad-Schergen Konsequenzen hat. Die Chancen, dass Damaskus einen Syrer ausliefert, sind zwar äusserst gering. Es nicht einmal zu versuchen, ist aber eine Verhöhnung der Opfer, die dem Rechtsstaat vertraut haben.Passend zum Artikel