Lange Haftstrafe: Hochrangiger syrischer Geheimdienstgeneral in Wien wegen Folter verurteiltIn Österreich wurde der bisher höchstrangige Vertreter des gestürzten Asad-Regimes juristisch zur Verantwortung gezogen. Laut dem Gericht liess er in einem von ihm geleiteten Gefängnis in Rakka Oppositionelle systematisch foltern.07.07.2026, 05.30 Uhr5 LeseminutenDer ehemalige Brigadegeneral Halabi ist der ranghöchste Regimevertreter, der bisher in Europa verurteilt wurde.Lisa Leutner / ReutersIn einem aufsehenerregenden Prozess sind am Montag in Wien zwei hochrangige Offiziere des gestürzten Asad-Regimes wegen der Misshandlung von Oppositionellen zu je acht Jahren Haft verurteilt worden. Die Taten ereigneten sich zwischen 2011 und 2013 knapp 2500 Kilometer entfernt in der Stadt Rakka. Nachdem der Arabische Frühling 2011 auch Syrien erfasst hatte, beteiligten sich die beiden nach Ansicht des Straflandesgerichts an der gewaltsamen Niederschlagung der Demonstrationen. Der Erstangeklagte, der einstige Brigadegeneral Khaled al-Halabi, leitete die berüchtigte Abteilung 335 des Allgemeinen Geheimdiensts in Rakka. Der zweite Beschuldigte hatte eine Führungsfunktion bei der städtischen Kriminalpolizei. Beide flohen später nach Europa und erhielten in Österreich Asyl.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Wie in den anderen Gefängnissen des Regimes wurden auch in der Abteilung 335 Insassen systematisch und brutal gequält. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die beiden Beschuldigten die Gewalt anordneten oder zumindest duldeten. In einigen Fällen waren sie auch selbst daran beteiligt. Sie wurden deshalb wegen schwerer Körperverletzung sowie schwerer und sexueller Nötigung verurteilt, Halabi zusätzlich auch wegen Folter.Schläge, Tritte und auch Elektroschocks für GefangeneWährend des fünf Wochen dauernden Prozesses schilderten die inzwischen in verschiedenen europäischen Ländern lebenden Zeugen erschütternde Zustände. Sie alle waren wegen ihrer Beteiligung am Aufstand festgenommen und in die Abteilung 335 gebracht worden. Übereinstimmend berichteten sie von Verhören mit Schlägen, Tritten und Erniedrigung, etwa durch den Zwang, sich zu entkleiden. Viele wurden zudem mit einem Gummischlauch ausgepeitscht oder mit kaltem Wasser übergossen. Auch Elektroschocks wurden ihnen verabreicht. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit sagte ein damals 18-Jähriger auch über sexuelle Misshandlung aus.Die nur rund vier Quadratmeter grossen Zellen waren laut den Opfern mit bis zu vierzig Personen derart überfüllt, dass nie alle gleichzeitig liegen konnten. Besonders berüchtigt waren die «Willkommenspartys» – Prügelorgien für Neuankömmlinge.Die Anklage stützte sich ausser auf diese Aussagen auf Beweismittel, die mehrere Nichtregierungsorganisationen nach der Eroberung Rakkas durch die Freie Syrische Armee 2013 sammeln konnten. Darunter befinden sich auch Fotos von Folterwerkzeugen, die in der Abteilung 335 gefunden worden waren. Ein solches war der besonders gefürchtete «fliegende Teppich», eine mit einem Scharnier versehene Holzplatte, auf die Häftlinge gefesselt wurden und die dann langsam zusammengeklappt wurde. Zeugen bestätigten, diese Vorrichtung gesehen zu haben. Einigen wurde damit gedroht.Aufnahme aus dem vom Krieg zerstörten Rakka. Hier waren die beiden Beschuldigten tätig. Ed Ram / GettyEine auf Folter spezialisierte gerichtliche Sachverständige hatte einige der Opfer persönlich untersucht. Sie habe «keine Zweifel» an ihren Schilderungen, erklärte sie an einem der ersten Prozesstage. Die Nachwirkungen zeigen sich auch mehr als zehn Jahre später – teilweise körperlich, vor allem aber psychisch. Ein mittlerweile in Schweden lebender Zeuge, der heute als Lehrer arbeitet, hat immer noch Panikattacken, wenn die Schüler wild sind oder zu laut sprechen. Bei seiner Befragung brach er zusammen, die Verhandlung musste daraufhin kurzzeitig unterbrochen werden.Dass in syrischen Haftanstalten systematisch gefoltert wurde, bestritt auch die Verteidigung nicht. Die beiden Angeklagten dementierten jedoch, davon etwas mitbekommen zu haben oder sogar beteiligt gewesen zu sein. Halabi etwa gab sich unwissend über vom Richter eingeblendete Illustrationen mit Foltermethoden und wollte in seiner Dienststelle auch nie verletzte Gefangene gesehen haben.Allerdings hatte der Brigadegeneral sein Büro laut diversen Zeugenaussagen unweit des Verhörraums und war auch praktisch permanent im Amtsgebäude. Es sei «völlig ausgeschlossen», dass er nichts wahrgenommen habe, erklärte der Staatsanwalt am Montag in seinem Schlussplädoyer. Direkt mit Gewalt in Verbindung bringen konnten ihn nur wenige Zeugen – ihre Augen waren bei den Verhören jeweils verbunden. Ein Opfer sagte jedoch aus, Halabis Stimme wiedererkannt zu haben, als es selbst misshandelt worden sei.«Was hätte ich tun sollen?»Der ehemalige Brigadegeneral verfolgte den Prozess meist regungslos und vermied jeden Blickkontakt mit den einstigen Insassen. Er stellte sich als Mann einfacher Herkunft dar, der abgesehen von der Militärkarriere nicht viele Aufstiegsmöglichkeiten gehabt habe. Widerstand gegen Befehle hätte eine selbstmörderische Konfrontation mit dem Regime bedeutet. «Was hätte ich tun sollen?», fragte er in seiner abschliessenden Stellungnahme am Montag. Laut seinem Anwalt hatte sich Halabi als Angehöriger der drusischen Minderheit nicht mit der alawitisch geprägten Führung identifiziert. Deshalb sei er auch nach Europa und nicht in von der Regierung kontrollierte Gebiete geflohen, als Asads Truppen die Kontrolle über Rakka verloren hätten.Die beiden Verteidiger stellten ihre Mandanten als kleine Rädchen in einem System dar, das sie selbst nicht hätten beeinflussen können. Der Staatsanwalt betonte aber, die Angeklagten hätten durch ihre Handlungen das Funktionieren des Terrorapparats ermöglicht. Dieser Argumentation folgten auch die Richter. Beide hätten «natürlich gewusst», dass es in der Einrichtung systematisch zu Gewalt gegen Insassen gekommen sei. Sie hätten diese nicht nur nicht verhindert, sondern sich auch aktiv daran beteiligt, so begründeten sie ihr Urteil.Wegen seines hohen Ranges und seiner Funktion ist der ehemalige General der bisher bedeutendste Vertreter des Asad-Regimes, dem in Europa der Prozess gemacht wurde. Ähnliche Verfahren fanden bereits in Deutschland und in Schweden statt, allerdings nicht gegen Führungsfiguren.Rakka ist wie ganz Syrien versehrt vom jahrelangen Krieg. Ob die syrische Justiz faire Verfahren durchführen kann, ist deshalb fraglich.Ahmad Fallaha / EPADem Urteil kommt denn auch Signalwirkung zu. Basis für das Verfahren ist das Weltrechtsprinzip, wonach schwere Menschenrechtsverletzungen auch im Ausland verfolgt werden können. Es ist derzeit der einzige Weg, die Schergen Asads juristisch zur Verantwortung zu ziehen. Syrien ist kein Vertragsstaat des Internationalen Strafgerichtshofs, und die Vetomacht Russland lehnt die Errichtung eines Uno-Sondertribunals ab. In Syrien selbst hat zwar kürzlich ein erster Prozess gegen hochrangige Mitglieder der gestürzten Führung begonnen. Ob die Justiz in der Lage ist, faire Verfahren durchzuführen, ist jedoch offen.Für Österreich hat der mit grossem Aufwand und sehr professionell geführte Prozess besondere Bedeutung. Es ist der erste überhaupt nach dem Weltrechtsprinzip. Das Land führte das Völkerstrafrecht erst spät in die eigene Gesetzgebung ein. Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit etwa sind erst seit 2015 Teil des nationalen Strafrechts und konnten deshalb gar nicht geahndet werden. Selbst der Folterparagraf wurde erst Anfang 2013 aufgenommen. Halabi verliess Syrien aber spätestens im März desselben Jahres. Dieser Tatbestand mit höherem Strafmass konnte deshalb nur auf eine konkrete Handlung Anfang 2013 angewandt werden.Vor diesem Hintergrund überrascht die lange Haftstrafe. Die Völkerrechtlerin Astrid Reisinger Coracini, die den Prozess intensiv beobachtet hat, spricht von einem für Österreich wegweisenden Urteil. Das Gericht habe versucht, mit Tatbeständen wie Körperverletzung der systematischen Folter gerecht zu werden.Für die Opfer ist das Urteil eine Genugtuung, wie die Anwältin Tatiana Urdaneta Wittek vom in Wien ansässigen Centre for the Enforcement of Human Rights International sagt. Sie arbeitete rund zehn Jahre an dem Fall und vertrat achtzehn Opfer. Im Gespräch erklärt sie, wie belastend die Konfrontation mit ihren Peinigern für diese war. Nun widerfahre ihnen ein Stück Gerechtigkeit. Rechtskräftig ist der Entscheid allerdings noch nicht. Die Verteidigung erwägt, dagegen Berufung einzulegen.Die Umgebung von Rakka ist mit Minen verseucht. Das Bild zeigt eine kontrollierte Sprengung im letzten Jahr.Ed Ram / GettyPassend zum Artikel