Historischer Prozess gegen Asad-Schergen: Syrischer Geheimdienstchef muss sich in Wien wegen Folter verantwortenIn Österreich steht der bisher höchstrangige Vertreter des gestürzten Asad-Regimes vor Gericht. Er soll systematische Folter in einem Gefängnis in Rakka veranlasst haben – präsentiert sich in seiner Einvernahme aber als unwissender Behördenleiter.02.06.2026, 05.30 Uhr4 LeseminutenDer ehemalige Geheimdienstoffizier Asads wird in den Gerichtssaal in Wien gebracht.Lisa Leutner / ReutersDer mutmassliche Scherge des gestürzten Asad-Regimes in Syrien ist schmächtig und wirkt unscheinbar. Dennoch wird er permanent von mehreren vermummten Polizisten bewacht, während er gebückt und mit im Schoss gefalteten Händen auf der Anklagebank in einem Verhandlungssaal des Straflandesgerichts in Wien sitzt. Durch eine auffällige rote Brille blickt der einstige Brigadegeneral Khaled al-Halabi meist auf den Boden und ab und zu zum vorsitzenden Richter. Anders als der Zweitangeklagte, ein ehemaliger Kriminalbeamter des Regimes, vermeidet er jeden Kontakt mit dem Publikum.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Der Strafprozess, der am Montag begonnen hat, ist für Österreich gleich in mehrfacher Hinsicht aussergewöhnlich. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Beschuldigten schwere Körperverletzung und sexuelle Nötigung vor, Halabi muss sich zudem wegen Folter verantworten. Die Taten sollen sich zwischen 2011 und 2013 knapp 2500 Kilometer entfernt in der damals noch vom Asad-Regime kontrollierten Stadt Rakka ereignet haben. Halabi leitete dort die berüchtigte Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes, eine direkt dem Innenministerium in Damaskus unterstellte Haftanstalt.Insassen wurden gequält, um Geständnisse zu erpressenWie in den anderen Gefängnissen des Regimes wurden dort laut der Anklage, aber auch gemäss Untersuchungen diverser Menschenrechtsorganisationen Insassen systematisch misshandelt. Die schon zuvor gängige Gewalt in der Einrichtung eskalierte, als der Arabische Frühling 2011 auch Syrien erfasste und Asad die Demonstrationen von Oppositionellen brutal niederschlagen liess. Wahllos landeten diese in den Kerkern der Geheimdienste – auch in Halabis Einrichtung.Zur Abschreckung Gleichgesinnter und um Geständnisse zu erpressen, wurden die Gefangenen gequält, wie der Staatsanwalt ausführte. Er schilderte «Willkommenspartys» mit Prügelorgien und standardisierte, landesweit angewandte Foltermethoden. So wurden Insassen mit Wasserschläuchen ausgepeitscht und kalt abgespritzt. In einem besonders drastischen Fall wurde der Genitalbereich eines 18-Jährigen beim Verhör mit einem Schlagstock traktiert.Die Anklage stützt sich auf Beweismittel, die mehrere Nichtregierungsorganisationen (NGO) nach der Eroberung Rakkas zunächst durch die Freie Syrische Armee 2013 sammeln konnten. Vor allem aber wurden 21 Opfer ermittelt, die sich dem Prozess als Privatbeteiligte angeschlossen haben und als Zeugen aussagen werden. Mehrere werfen den beiden Beschuldigten vor, sich direkt an der Gewalt beteiligt oder diese angeordnet zu haben.Ein heute 31-jähriger Mann, der einst in der Abteilung 335 einsass, erklärte gegenüber der NZZ vor einem halben Jahr, es habe sich um institutionalisierte Folter und nicht um Exzesse Einzelner gehandelt. Vor allem einflussreiche Oppositionelle habe Halabi selbst misshandelt.Der ehemalige Brigadegeneral dementiert dies in seiner Einvernahme jedoch kategorisch. Von den vom Richter eingeblendeten Illustrationen mit Foltermethoden will er nie etwas wahrgenommen und in seiner Dienststelle auch nie verletzte Gefangene gesehen haben. «Gewalt hätte ich sofort unterbunden und gemeldet», sagte er laut dem Übersetzer auf Arabisch aus. Als sein Büroleiter einmal Schreie wahrgenommen habe, habe er die betroffene Person ins Spital bringen lassen und eine Untersuchung angeordnet.Der in Österreich zuweilen als «Foltergeneral» bezeichnete 63-Jährige wich den Fragen des Richters oft aus und äusserte sich weitschweifig. Mehrmals forderte dieser ihn auf, weniger ins Detail zu gehen und die konkrete Frage zu beantworten. Halabi stellte sich als Mann einfacher Herkunft dar, der abgesehen von der Militärkarriere nicht viele Aufstiegsmöglichkeiten hatte. Er habe keine politischen Ambitionen gehabt, aber die Versetzung in den Geheimdienst und nach Rakka abzulehnen, hätte als riskanter Widerstand interpretiert werden können.Laut seinem Anwalt hat sich der Geheimdienstoffizier als Angehöriger der drusischen Minderheit nicht mit dem alewitisch geprägten Regime identifiziert und in Rakka sogar den Machtübergang an die Aufständischen verhandelt. Danach sei er nach Europa geflohen und nicht in regimetreue Gebiete. Zudem sei er nicht Mitglied der fünfköpfigen Ermittlungskommission gewesen, die in der Abteilung 335 die Verhöre durchgeführt habe.Abenteuerlicher Weg nach Wien – auf Wunsch des MossadWie glaubwürdig diese Angaben sind, muss das Gericht in Wien in den kommenden Wochen feststellen. Halabi war 2015 aus Frankreich nach Österreich gelangt, wo er Asyl erhielt. Der Hintergrund ist abenteuerlich: Der hiesige Verfassungsschutz verhalf ihm zur Einreise und zum Flüchtlingsstatus – auf Wunsch des israelischen Geheimdiensts Mossad, für den der General angeblich als Doppelagent gearbeitet hatte. In Frankreich hatte man früh eine Beteiligung an Kriegsverbrechen vermutet, weshalb der General geringe Aussicht auf Asyl hatte. Die Israeli baten darauf Österreich um Hilfe, wo allerdings unter der von den NGO gesammelten Beweislast 2016 ebenfalls Ermittlungen begannen.Die Anwältin Tatiana Urdaneta Wittek vom in Wien ansässigen Centre for the Enforcement of Human Rights International vertritt 18 Opfer und sprach am Montag von einem historischen Verfahren für Österreich, weil erstmals schwere Völkerrechtsverbrechen nach dem Weltrechtsprinzip verhandelt werden. Es ist derzeit die einzige Möglichkeit, die Schergen Asads juristisch zur Verantwortung zu ziehen. Syrien ist kein Vertragsstaat des Internationalen Strafgerichtshofs, und die Vetomacht Russland lehnt die Errichtung eines Uno-Sondertribunals ab. In Syrien selbst hat zwar kürzlich ein erster Prozess gegen hochrangige Mitglieder der gestürzten Führung begonnen. Ob die Justiz in der Lage ist, faire Verfahren durchzuführen, ist jedoch offen.Ähnliche Prozesse wie nun in Wien fanden bereits in Deutschland und in Schweden statt. Halabi ist aber der bisher höchstrangige Vertreter des Asad-Regimes, der zur Verantwortung gezogen wird. Das Verfahren hat deshalb wegweisende Wirkung. Die Opfer erhofften sich davon eine Anerkennung des erfahrenen Unrechts, sagte Urdaneta Wittek am Montag. Sie kämpften für ein Ende der Straflosigkeit für die in Syrien verübten Verbrechen.Passend zum Artikel