Der Wettbewerb im Bahn-Fernverkehr sorgt weiter für Streit: Die Infrastruktur-Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn, die DB InfraGo, geht jetzt gegen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur vor, die einen klaren Rahmen für den Markteintritt des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo setzt. Das bundeseigene Unternehmen habe am Freitag Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln eingelegt und möchte die Sache nun in einem Eilverfahren überprüfen lassen, heißt es in einer Mitteilung.Mit dem Vorgehen trage die DB InfraGO den zahlreich geäußerten großen Bedenken von Unternehmen, Verbänden und Politik auf Bundes- und Landesebene Rechnung, betonte die Infrastrukturgesellschaft, die in Deutschland für die Vergabe der Eisenbahntrassen zuständig ist. Die Bundesnetzagentur überwacht den Prozess als Regulierungsbehörde.Markteintritt von Italo wird zum PolitikumWährend die Trassenvergabe normalerweise weitgehend geräuschlos abläuft, wird sie inzwischen zum Politikum. Grund sind die lautstarken Beschwerden, mit denen Italo seinen für 2028 geplanten Markteintritt begleitet. Anders als andere Wettbewerber fordern die Italiener Zugeständnisse, damit sich ihr milliardenschweres Investment lohnt. Italo will der Deutschen Bahn auf einigen ausgewählten Strecken vor allem zwischen Berlin und München Konkurrenz machen.Die Bundesnetzagentur hatte in einem aufsehenerregenden Verfahren Italo zumindest in einigen Punkten recht gegeben und Mitte Juli unter anderem entschieden, dass die DB InfraGo auf stark belasteten Strecken mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Bahn-Wettbewerber vergeben muss. Das gilt demnach für stark ausgelastete Korridore mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen, wie es etwa für die Knoten München und Frankfurt geplant ist.Außerdem sollen die Konkurrenten auf Bahnhöfen Zugang zu geeigneten Örtlichkeiten für Lounges erhalten. „Die Bundesnetzagentur ist sich bewusst, dass die Entscheidung einen Umbruch im Schienenpersonenfernverkehr einleiten kann“, betonte die Behörde damals. „Dabei legt die Bundesnetzagentur Wert auf ein attraktives Fernverkehrsangebot überall in Deutschland.“„Keine Sonderbehandlung für Lounges“Der Beschluss der Bonner Regulierungsbehörde führe zu unfairen Ergebnissen, benachteilige die anderen Wettbewerber und sorge für zusätzliche Konflikte zwischen den beteiligten Eisenbahnunternehmen. Die DB InfraGo führt als Beispiel die Eurostar-Verbindungen zwischen Köln, Brüssel oder Paris an, ebenso die Westbahn zwischen Stuttgart, München und Salzburg. Diese würden im Konfliktfall nicht bevorzugt, obwohl sie sich im Wettbewerb bewährt hätten.Das Unternehmen klagt auch gegen die Vorgaben, die die Bundesnetzagentur in Bezug auf die Lounges gemacht hat: „Es handelt sich um kommerziell vermarktete Flächen, regelmäßig mit oftmals langfristigen Mietverträgen“, betont die Infrastrukturgesellschaft. „Eine Sonderbehandlung von Lounges gegenüber Gastronomie, Presse- oder Buchhandel ist nicht ersichtlich und könnte das Angebot für Reisende verschlechtern.“Der Verband der Güterbahnen nannte die Klage „nicht hilfreich“ und verteidigte den Beschluss der Bundesnetzagentur als „eine kluge Lösung“ für eine schwierige Situation. „Sie hat damit in einem wettbewerbspolitischen Vakuum, das der Bund selbst geschaffen hat und offenbar nicht zu schließen bereit ist, das Beste aus der bestehenden Lage gemacht.“ Der Beschluss schaffe Raum für mehr Wettbewerb im Fernverkehr, ohne dafür den wichtigen Schienengüterverkehr zu verdrängen.Die DB InfraGo hat eine besondere Rolle im Eisenbahnbetrieb. Ebenso wie ihre Muttergesellschaft Deutsche Bahn gehört sie zu 100 Prozent dem Staat, soll aber „gemeinwohlorientiert“ arbeiten und als neutrale Instanz die Trassen in einem komplizierten Verfahren an die vielen unterschiedlichen Eisenbahnunternehmen vergeben. Mag der Wettbewerb im Fernverkehr auch überschaubar sein und im Wesentlichen aus dem kleineren Konkurrenten Flixtrain bestehen – im Nah- und Güterverkehr gibt es eine große Vielfalt an privaten Wettbewerbern.Gleichwohl wird der DB InfraGo immer eine besondere Nähe zum DB-Fernverkehr nachgesagt. Der Vorwurf, der deshalb immer wieder geäußert wird: Die DB InfraGo bevorzuge die Deutsche Bahn und mache es Konkurrenten wie Italo unnötig schwer, in den Markt einzutreten. In dieses Horn stoßen auch die privaten Güterverkehrsunternehmen: Die Klage zeige schonungslos das Problem eines integrierten DB-Konzerns: „Die Infrastrukturgesellschaft zieht vor Gericht, um die Interessen ihrer Schwester DB Fernverkehr zu vertreten und das faktische Monopol gegen neue Markteintritte weiter abzusichern. Neutralität gegenüber Wettbewerbern sieht anders aus.“
Konkurrenz für die Bahn: Streit um Italo geht in die nächste Runde
Im Fernverkehr soll die Deutsche Bahn bald größere Konkurrenz aus Italien bekommen. Wie die aussehen soll, müssen jetzt Gerichte entscheiden.













