Die Deutsche Bahn muss auf stark belasteten Strecken künftig mehr Platz für Wettbewerber im Fernverkehr machen. Das hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) nach einem vorläufigen Beschluss Ende Juni nun endgültig entschieden, wie die Behörde mitteilte. Doch die Entscheidung sehen die Bahn und mehrere Bundesländer äußerst kritisch. Denkbar sind auch rechtliche Schritte gegen den Beschluss.Italo hatte dafür Beschwerde bei der Bundesnetzagentur gegen die Art und Weise eingelegt, wie die ohnehin begrenzten Schienenkapazitäten in Deutschland vergeben werden. Das Unternehmen wollte erreichen, dass die Rahmenbedingungen für neue Wettbewerber verbessert werden.
„Wir werden den Beschluss der Bundesnetzagentur ausführlich prüfen und bewerten“, teilte die Bahn dazu mit. Aus einer Stellungnahme der InfraGo für die zuständige Beschlusskammer der BNetzA geht derweil hervor, dass das Unternehmen die Entscheidung für rechtlich fragwürdig hält.„Verfahrens- und Aufklärungsfehler“In der Stellungnahme, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wirft die InfraGo der Behörde „durchgehende Verfahrens- und Aufklärungsfehler“ vor. Es fehle die tatbestandliche Grundlage für ein regulatorisches Eingreifen seitens der BNetzA. Schließlich sei die Vergabe von Trassenkapazitäten durch die InfraGo an Wettbewerber bisher rechtlich nicht beanstandet worden.








