PfadnavigationHomeRegionalesHamburgSteuerprozessErstmals Staatsvertreterin im Cum-Ex-Skandal angeklagtStand: 15:26 UhrLesedauer: 2 MinutenNach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln könnte eine Hamburger Finanzbeamtin bald im Cum-Ex-Skandal vor Gericht stehenQuelle: picture alliance/Hans Lucas/Martin BertrandErstmals könnte im Cum-Ex-Skandal eine Finanzbeamtin auf der Anklagebank sitzen: Das Oberlandesgericht Köln ließ die Anklage gegen eine Hamburger Beamtin zu. Sie soll der Warburg-Bank geholfen haben, Millionenrückforderungen des Fiskus zu verhindern.Erstmals soll eine Vertreterin des Staates im Zuge des Cum-Ex-Skandals vor Gericht. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln ließ die Anklage gegen die Hamburger Finanzbeamtin Daniela P. wegen Beihilfe zur versuchten Steuerhinterziehung zu, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag bestätigte. Zunächst hatte der WDR darüber berichtet. Die Frau steht demnach im Verdacht, der Hamburger Warburg-Bank geholfen zu haben, zu Unrecht vereinnahmtes Steuergeld zunächst zu behalten.Die Warburg-Bank war jahrelang an Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen. Mit dem Verschieben von Aktien wurden dabei die Behörden ausgetrickst, sodass nicht gezahlte Kapitalertragsteuern zurückerstattet wurden. Ab 2016 stand im Raum, dass die Bank zu Unrecht eingestrichene Gelder zurückzahlen muss. Die Kölner Staatsanwaltschaft wirft der Finanzbeamtin vor, versucht zu haben, dies zu verhindern.Lesen Sie auchLaut der Anklageschrift, welche im vergangenen Jahr eingereicht wurde, soll sie unter anderem ihren Vorgesetzten unvollständige und teils falsche Informationen geliefert haben. Das Landgericht Bonn ließ die Anklage jedoch nicht zu. Es liege „keine ausreichende Wahrscheinlichkeit“ vor, dass die Finanzbeamtin sich strafbar gemacht habe, zitierte der WDR aus der Entscheidung vom März.Das Oberlandesgericht widersprach dem aber in dieser Woche. Die Kölner Richter sehen dem WDR-Bericht zufolge einen hinreichenden Tatverdacht, um ein Hauptverfahren gegen die Finanzbeamtin zu eröffnen.Hinter dem Cum-Ex-Skandal steht das womöglich umfassendste System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Die Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich. 2021 bestätigte der BGH, dass sie strafbar ist. Es gab in dem Zusammenhang schon mehrere Verurteilungen anderer Angeklagter. Bislang wurden aber ausschließlich Banken und ihre Mitarbeiter belangt. Auch, wenn es im jetzigen Fall um Hamburger Fälle geht, liegt das Verfahren in Nordrhein-Westfalen. Dort sind zahlreiche der Cum-Ex-Verfahren in Bearbeitung, weil sich die Staatsanwaltschaft in Köln unter Juristin und früherer Staatsanwältin Anne Brorhilker eine große Expertise erarbeitet hatte. Lesen Sie auchAufgearbeitet wird der Fall Warburg aber auch in Hamburg – unter anderem mit einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Dabei rückte immer wieder auch die nun angeklagte Finanzbeamtin in den Fokus. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, ein Hauptverfahren gegen sie zuzulassen, könnte der Debatte neue Brisanz verleihen. David Stoop, Sprecher für den öffentlichen Dienst der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, sieht dadurch auch Fragen zum damaligen Handeln der Finanzbehörde unter dem früheren Finanzsenator und heutigen Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) neu aufgeworfen. Es sei „erfreulich, dass das Oberlandesgericht Köln die Verantwortung der Hamburger Finanzbehörde jetzt in einem Hauptverfahren ausführlich beleuchtet“, so Stoop.AFP/juve
Steuerprozess: Erstmals Staatsvertreterin im Cum-Ex-Skandal angeklagt - WELT
Erstmals könnte im Cum-Ex-Skandal eine Finanzbeamtin auf der Anklagebank sitzen: Das Oberlandesgericht Köln ließ die Anklage gegen eine Hamburger Beamtin zu. Sie soll der Warburg-Bank geholfen haben, Millionenrückforderungen des Fiskus zu verhindern.






